Mietvertrag, nur von einem Partner unterschrieben

Hallo zusammen,

also ein Pärchen hat sich eine Wohnung gesucht, und gefunden.
Der Mann ist selbstständig und verdient sehr gut und die Frau hat grade erst eine Ausbildung begonnen und verdient nicht viel.
Der Mann möchte den Mietvertrag gerne alleine unterschreiben, weil die Frau die Miete nicht von Ihrer Vergütung bezahlen könnte.
Die Frau allerdings hat Angst davor, dass sie im Falle einen Streits, oder einer kurzfristigen Trennung auf der Straße steht, da sie ja keine Rechte hat.

Gibt es eine Möglichkeit, dass die Frau den Mietvertrag auch mitunterschreibt, obwohl sie nicht genug verdient? Im Notfall könnte sie durch ersparnisse einige Monate die Miete bezahlen, aber das weiß der Vermieter natürlich nicht, weil er nur die Verdienstabrechnung der Frau sieht.

…frag doch erstmal den vermieter, ob dieser das überhaupt
will, denn wenn der nicht will, gibt es eh keine chance…
gruß
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Hallo,

Die Frau allerdings hat Angst davor, dass sie im Falle einen
Streits, oder einer kurzfristigen Trennung auf der Straße
steht, da sie ja keine Rechte hat.

Könnte passieren.

Gibt es eine Möglichkeit, dass die Frau den Mietvertrag auch
mitunterschreibt, obwohl sie nicht genug verdient?

Das muss sie mit ihrem Partner aushandeln. Notfalls stellt sie die Bedingung: Ich ziehe nur mit Dir zusammen dort ein, wenn ich auch im Mietvertrag stehe. Hat sie denn zur Zeit eine eigene Wohnung? Falls ja, könnte sie alternativ formulieren: Ich gebe meine alte Wohnung nur auf, falls ich in der neuen offiziell im Mietvertrag stehe.

Im Notfall
könnte sie durch ersparnisse einige Monate die Miete bezahlen,
aber das weiß der Vermieter natürlich nicht, weil er nur die
Verdienstabrechnung der Frau sieht.

Das könnte dem Vermieter im Prinzip egal sein. Wenn 2 Personen im Mietvertrag stehen, dann haftet meines Wissens jeder für die volle Miete (und nicht nur für seinen Anteil). Der Vermieter kann sich also im Streitfall sowieso aussuchen, von wem er die Miete einklagt - und wer weiss schon, wer in 5 Jahren das höhere Gehalt hat?

Mir scheint das kein Rechtsstreit zu sein, sondern eine Sache, die die Partner untereinander regeln müssen. Was befürchtet denn der Mann konkret? Würde er im Trennungsfall alleine in der Wohnung bleiben wollen? Würde er unkompliziert kündigen wollen? (Wenn beide den Mietvertrag unterschreiben, dann können sie ihn auch nur gemeinsam kündigen - ein destruktiver Partner, der z.B. eine Kündigung nicht unterschreibt, alleine aber auch die Miete nicht zahlen kann birgt dann natürlich einen gewissen Sprengstoff.)

Mit vielen Grüssen, Walkuerax

Ergänzung:
Dem Vermieter ist es egal, ob beide im Vertrag stehen.
Die Frau hat nur keine Lust darauf hinterher wieder nach Hause ziehen zu müssen, denn man weiß ja wie schnell das heute gehen kann.

Die Frage bestand nur darin ob es möglich ist die Frau in den Mietvertrag aufzumehmen und dann meinetwegen einen Mietanteil von sagen wir mal 200 € der Gesammtmiete zuzuschreiben.

Bsp: Die Frau berdient knapp 400 €
Die Miete beträgt allerdings mit Nebenkosten knapp 900 €.

Ob man dann sagen kann, die Frau zahlt 200 €, der Mann dann den Rest, damit die Frau auch im Mitverterag steht, unterschreibt undn ein Anrecht auf die Wohnung hat.

huhu Christina

Das hat meines Wissens nichts mit dem Einkommen zu tun, ob beide im Mietvertrag stehen.

Das ist wirklich eine Sache zwischen dem Paar. Denn, wenn ER kündigt, muss SIE mit raus. Im Trennungsfall kann ER SIE vor die Türe setzen und in der Wohnung bleiben.

Mir persönlich wäre es lieber, mit ihm MV zu stehen. Und den Vermieter interessiert nicht, wer wieviel zur Miete beiträgt, Hauptsache, er bekommt die geforderte Summe. Aber das müsste das Paar wirklich intern klären.

lg, duplosche

Hallo,

Die Frage bestand nur darin ob es möglich ist die Frau in den
Mietvertrag aufzumehmen und dann meinetwegen einen Mietanteil
von sagen wir mal 200 € der Gesammtmiete zuzuschreiben.

Du meinst, Du willst in den Mietvertrag schreiben, dass X für 200 Euro haftet und Y für den Rest? Meines Wissens geht das nicht. Jedenfalls habe ich so etwas noch nie gehört und der Vermieter müsste „schön blöd“ sein, darauf einzugehen. Angenommen, das Paar trennt sich, Y ist nicht mehr auffindbar, X bleibt in der Wohnung und zahlt nur noch 200 Euro? Der Vermieter hat sicher keine Lust, sich die Miete im Streitfall auch noch von 2 verschiedenen Personen einzuklagen.

Ob man dann sagen kann, die Frau zahlt 200 €, der Mann dann
den Rest, damit die Frau auch im Mitverterag steht,
unterschreibt undn ein Anrecht auf die Wohnung hat.

Gegenfrage: Aus welchen Gründen möchte der Mann nicht, dass - wie es üblich ist - beide den Vertrag unterschreiben und damit auch beide für die volle Miete haften? Wenn diese Frage geklärt ist, die Befürchtungen beider Seiten evt. nachvollziehbar, dann könnte das Paar vielleicht überlegen, ob sich diese Befürchtungen aus der Welt schaffen lassen, oder durch einen internen Vertrag zu regeln sind.

Viele Grüsse, Walkuerax