Mietvertrag 'Teilmöbiliert'

Was zählt alles unter den Begriff „Teilmöbliert“ ? Nehme an Schrank
Einbauküche,Badezimmerschrank ? Aber wie sieht es aus mit einer Stereoanlage, Fenseher , Bilder, Lampen etc.
Gibt es ein Gesetz oder eine Rechtsprechung ?
Kann man dafür eine Nutzungsbegühr verlangen oder herausgabe der Geräte ?

Hallo Bernd,

Was zählt alles unter den Begriff „Teilmöbliert“ ? Nehme an
Schrank
Einbauküche,Badezimmerschrank ? Aber wie sieht es aus mit
einer Stereoanlage, Fenseher ,

ja kann man als Teilmöbilierung rechnen

Bilder,

nein

Lampen etc.

ja

Gibt es ein Gesetz oder eine Rechtsprechung ?

Im Gegensatz zum möbilierten Wohnraum wird bei der Teilmöbilierung letztlich nur ein Teil von Gegenständen/Geräten/Einrichtungen als Bestandteil vereinbart. Ich kenne kein Urteil über die Interpretation, was bei Teilmöbilierung enthalten sein muss.

Kann man dafür eine Nutzungsbegühr verlangen oder herausgabe
der Geräte ?

Wenn diese Teile mitvermietet wurde besteht kein Herausgabeanspruch. Es besteht auch kein Anspruch auf Nutzungsgebühren, wenn im Mietvertrag vereinbart ist, dass mit der Höhe der Miete die genannten Teilgegenstände mitvermietet sind.

Wer sich auf solche Mietverträge einlässt oder sie abschliessen will, sollte eine vollständige Liste aller Einrichtungsgegenstände ausfertigen und auf dieser Liste Alter und Wert zum Zeitpunkt der Überlassung an den Mieter vereinbaren.

Gruss Günter