Hallo
ich habe einen Mietvertrag für eine Wohnung vom 01.13.1987 in dem eine Mietdauer von 4 Jahren vereinbart wurde. Sollte der Vertrag nichtmit einer Frist von 12 Monaten gekündigt werden, verlängert sich dieser immer um 3 weitere Jahre.
Demnach kann ich erst wieder zum 01.03.2013 mit einer Frist von 12 Monaten den Vertrag kündigen.
Ist das wirklich so? Oder kann ich mit der allgemeinen Frist von 3 Monaten den Mietvertrag kündigen.
Bin über jede Hilfe dankbar.
Gruß
Werner