Mietvertrag verlängerung

Hallo
ich habe einen Mietvertrag für eine Wohnung vom 01.13.1987 in dem eine Mietdauer von 4 Jahren vereinbart wurde. Sollte der Vertrag nichtmit einer Frist von 12 Monaten gekündigt werden, verlängert sich dieser immer um 3 weitere Jahre.
Demnach kann ich erst wieder zum 01.03.2013 mit einer Frist von 12 Monaten den Vertrag kündigen.

Ist das wirklich so? Oder kann ich mit der allgemeinen Frist von 3 Monaten den Mietvertrag kündigen.

Bin über jede Hilfe dankbar.

Gruß
Werner

Hallo Werner,
in Folge des neuen Mietrechts seit dem 1. September 2001 verkürzt sich die Kündigungsfrist für Mieter unabhängig von der Wohndauer auf drei Monate, wenn der Mietvertragsabschluss nach dem 1.9.2001 erfolgte. Das gilt seit dem 1. Juni 2005 auch für Altmietverträge - Mietvertragsabschluss vor dem 1.9.2001. Wenn im Mietvertrag ausdrücklich eine kürzere Kündigungsfrist für den Mieter vereinbart ist, kann der sich auf die kurze Kündigungsfrist berufen. Haben Mieter und Vermieter einen Zeitmietvertrag abgeschlossen, muss der von beiden Seiten eingehalten werden. Während der geplanten Laufzeit des Vertrages kann auch der Mieter nicht kündigen. Er muss bis zum letzten Tag weiter Miete zahlen. Unter bestimmten Voraussetzungen hat der Mieter aber
Sonderkündigungsrechte!
Diese kannst du dir ja mal bei Google raussuchen.
Hoffe ich konnte ein wenig helfen…:wink:
LG Angela

Hallo Angela,

vielen Dank für die Antwort. Das hatte ich auch schon so gefunden.
ABER: ist das denn ein Zeitmietvertrag? Wie definiert sich denn ein Zeitmietvertrag?

Naja…ich dachte weil der Mietvertrag ehemals für 4 Jahre abgeschlossen wurde.Wenn er sich aber automatisch verlängert,dürfte es wohl kein Zeit-Mietvertrag sein und da kann ich dir leider nicht weiter helfen.Sorry…Aber über Google müßte man doch was rausfinden können.Es gibt ja keine Frage die noch nicht gestellt wurde…:smiley:
LG Gina

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Hallo Werner, ich leider nicht der richtige Ansprechpartner für dein Pröblem da ich Innenausbauer bin. LG Matthias

Vertrag ist Vertrag.Wenn der Mietvertrag nicht gegen geltendes Recht verstößt und das tut er meiner Meinung nach nicht, dann müssen sich beide daran halten.
Beschaffe doch einen Nachmieter.
Mit freundlichen Grüßen

Peter Kuhles

nach der reform des BGB gibt es keinen unqualifizierten zeitmietvertrag mehr, weshalb die vereinbarung mit den 3 jahren als ungeschrieben gelten dürfte. normal mit 3-monatsfrist zum 31.10. aufkündigen und abwarten was kommt.

Hallo Teufel 23,
eine automatische Verlängerung um 3 Jahre ist zwar nicht unbedingt üblich, aber vereinbaren kann man alles. Ich bin zwar kein Rechtsanwalt aber ich meine, dass dieses schon rechtens ist, denn beide Parteien haben ja dem Vertrag schriftlich zugestimmt.

Willibald1

Der zulässige gegenseitige Verzicht auf die Ausübung des ordentlichen Kündigungrechtes ist auf 4 Jahre beschränkt. Eine automatische Verlängerung sieht das Gesetz im Bereich von Wohnraummietverträgen nicht vor. Selbstverständlich können Sie mit dem Vermieter einen erneuten Verzicht im gegenseitigen Einvernehmen von bis zu weiteren 4 Jahren vereinbaren. Geschieht dies nicht, dann gilt ab dem Ablaufzeitpunkt des ersten vereinbarten 4-Jahresintervalls die gesetzlcihe Kündgiungsfrist von 3 Monaten gemäß Gesetz und den übrigen Vereinbarungen des Mietvertrages. die Verlängerungsfrsit auf weitere drei Jahre ist zunächst einmal unwirksam; sie bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung beider Parteien zum Zeitpunkt des Wiederbeginns einer solchen Frist.

Hallo Teufel23,

das dürfte nicht mehr gültig sein. Meines Wissens für Mieter immer 3 Monate zum Quartalsende. Hab hier auch noch was gefunden wo das auch steht.
http://www.pfalzonline.de/mietrecht/mietvertrag_kuen…
gruß
kenny

Hallo, ich war krank, melde mich daher erst jetzt. Solche Bedingungen habe ich noch nie gesehen, unglaublich. Schau mal hier:

http://www.bmj.bund.de/enid/0,7dcffe5f7472636964092d…

Gruß Fred

Hi Werner… das mit der Verlängerung um weitere 3 Jahre kannst du knicken… das dürfte nicht rechtens sein. Gehe aber vielleicht zuvor zu einem Anwalt kostet was ist aber sicherlich günstiger wie weitere 3 Jahre zu zahlen. Meiner Ansicht nach ist dein Vertrag schon längst in einen unbefristeten gewandelt worden. und wenn dies nicht sein sollte vermute ich auf eine Verlängerung um maximal von einem Jahr.
Gruß Peter