Mietvertrag von 1979, Kaution unverzinst

Ein Mieter wohnt seit 1979 in der Wohnung. Sein Anwalt verlangt nun die Kaution samt Zinsen zurück, obwohl im Mietvertrag ausdrücklich steht, dass die Kaution nicht verzinst wird. Ist man als Vermieter trotzdem dazu verpflichtet oder greift nicht eher das Mietrecht zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses?

Hallo,

vielleicht hilft das schon weiter:

Aus:
http://www.mieterverein-hamburg.de/kaution-mietsiche…
Zitat:"…Gibt es Zinsen?

Erst seit 1983 ist die Verzinsung von Mietkautionen zwingend vorgeschrieben. Davor war es zulässig, die Verzinsung auszuschließen, allerdings nur mit einer Individual-, d. h. ausgehandelten Vereinbarung. Ein formularmäßiger Verzinsungs-Ausschluss ist dagegen nicht wirksam (AG Hamburg-Altona 318a C 193/02, Urteil vom 8.1.2003, MieterJournal 1/2003 S. 10; AG Hamburg-St. Georg, 914 C 509/04, Urteil vom 24.02.2005, MieterJournal 2005, 85). Ein Ausschluss der Verzinsung in einem Altvertrag mit dem formularmäßigen Hinweis, dass die Verzinsung bereits bei der Berechnung der Miete berücksichtigt sei, ist unwirksam (AG Hamburg-Barmbek, 820 C 76/05, Urteil vom 26.08.2005, MieterJournal 2005,85)…"

und weiter:
http://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/auch-mie…

Dementsprechend kann die Verzinsung nur dann wirksam ausgeschlossen worden sein, wenn es sich um eine Individualvereinbarung handelte. Sobald diese Klausel aber auch in anderen Mietverträgen genutzt wurde, kann angenommen werden, dass diese Vereinbarung Bestandteil der AGB geworden ist.
Dann muss die Kaution verzinst werden bzw verzinst zurückgezahlt.

Gruß
M.