Mietvertrag: Vorzeitige Kündigung wg. Eigenbedarfs

Hallo zusammen,

lt. Mietvertag besteht bei einem bestehenden Mietverhältnis eine Kündigungsfrist von 12 Monaten.

Kann die Kündigungsfrist bei Eigenbedarf verkürzt werden? Welche Kriterien sind hier relevant, dass eine Eigenbedarfskündigung überhaupt Bestand hat?

Holger

Hallo zusammen,

lt. Mietvertag besteht bei einem bestehenden Mietverhältnis
eine Kündigungsfrist von 12 Monaten.

Kann die Kündigungsfrist bei Eigenbedarf verkürzt werden?

Eher nein,…seit wann besteht das Mietverhältnis?
Weniger als 2 Jahre ???

Welche Kriterien sind hier relevant, dass eine
Eigenbedarfskündigung überhaupt Bestand hat?

Vermieter muß benennen, warum speziell diese Wohnung für Eigenbedarf und wer einziehen soll,…sollte die Eigenbedarfskündigung nicht alle gesetzlich notwendigen Angaben erhalten, wäre diese einmal „schwebend unwirksam“,…

Holger

Hallo Peter,

vielen Dank für Deine Antwort!

Das Mietverhältnis besteht seit 11 Jahren.

Viele Grüße,
Holger

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Hallo,

vielen Dank für Deine Antwort!

Das Mietverhältnis besteht seit 11 Jahren.

Kündigungsfristen von mehr als 9 Monaten gelten inzwischen meist nicht mehr. Nur wenn aus dem Mietvertrag eindeutig hervorgeht, dass es sich um eine Individualabspreche zwischen Mieter und Vermieter handelt (also kein Standardmietvertrag, der das damals geltende Recht wiedergibt), sind die 12 Monate gültig. Ansonsten gilt von Vermieterseite 9 Monate, von Mieterseite 3 Monate. Wie es im Falle von Eigenbedarf ist, kann ich nicht sagen.

Gruß, Niels