Hallo zusammen,
lt. Mietvertag besteht bei einem bestehenden Mietverhältnis
eine Kündigungsfrist von 12 Monaten.
Kann die Kündigungsfrist bei Eigenbedarf verkürzt werden?
Eher nein,…seit wann besteht das Mietverhältnis?
Weniger als 2 Jahre ???
Welche Kriterien sind hier relevant, dass eine
Eigenbedarfskündigung überhaupt Bestand hat?
Vermieter muß benennen, warum speziell diese Wohnung für Eigenbedarf und wer einziehen soll,…sollte die Eigenbedarfskündigung nicht alle gesetzlich notwendigen Angaben erhalten, wäre diese einmal „schwebend unwirksam“,…
Holger