Mietvertrag widerrufen

Hallo,
habe vor ca. einer Woche einen Mietvertrag unterschrieben, welcher auf mich UND meine Lebensgefährtin läuft. Bisher habe NUR ich diesen unterschrieben. Nun möchten wir diese Wohnung nichtg mehr, da wir beim nochmaligen Besichtigen (Wohnung ausmessen) festgestellt haben, das der zugehörige Balkon sehr borös ist und auch der jetztige Noch-Mieter durch diesen durchgekracht ist. Welche Möglichkeiten habe ich nun, den Mietvertrag rückgängig zu machen?

Bisher habe ich nur folgendes gefunden:

§ 569
Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

(1) Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Abs. 1 liegt für den Mieter auch vor, wenn der gemietete Wohnraum so beschaffen ist, dass seine Benutzung mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist. Dies gilt auch, wenn der Mieter die Gefahr bringende Beschaffenheit bei Vertragsschluss gekannt oder darauf verzichtet hat, die ihm wegen dieser Beschaffenheit zustehenden Rechte geltend zu machen.

(2) Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Abs. 1 liegt ferner vor, wenn eine Vertragspartei den Hausfrieden nachhaltig stört, so dass dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

Gehört der Balkon zum gemieteten Wohnraum, da dessen Benutzung davon ja schon mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist.

Schon mal im Vorraus vielen Dank für eure Antworten.

MfG

vermieter auffordern den balkon in ordnung zu bringen mit frost von 14 tagen und ankündigen, dass der vertrag aus wichtigem grunde aufgekündigt wird, wenn weiterhin gefahr in verzug ist.

vermieter auffordern den balkon in ordnung zu bringen mit
frost von 14 tagen und ankündigen, dass der vertrag aus
wichtigem grunde aufgekündigt wird, wenn weiterhin gefahr in
verzug ist.

Vielen Dank für deine Antwort, bisher habe ich immer nur Erfgahren, dass man dann die Miete kürzen kann um 3%, dies ist ja bei 450 Euro Kaltmiete nicht allzu viel. :wink:

mietzinskürzung und vertragsgemäßer gebrauch sind 2 paar stiefel. wenn du aus dem vertrag raus willst, musst du auf herstellung des vertragsgemäßen zustands pochen.

Ohne die Unterschriften aller Beteiligter kommt kein Vertrag rechtswirksam zustande. Teilen Sie dem Vermieter mit, dass Sie aufgrund der vorhandenen zunächst für Sie nicht erkennbaren Mängel der Wohnung von der Anmietung Abstand nehmen und es nicht zum Abschluß des unvollständigen Mietvertrages kommen wird.

Hallo, melde mich erst jetzt weil ich krank war.
Ohne weiteres vom Vertrag zurücktreten können sie nicht. Aber schauen sie mal im Internet unter §323 BGB. Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung. Gruß Fred

Hi denke das du ein wenig auf dem Holzweg bist…
klar so wie du die BGB § rezitierst… aber du musst wissen das ein Balkon nicht zum Wohnraum gehört. Zudem musst du den Vermieter auf den mangel hinweisen und im eine Nachbesserungsfrist setzen. Sollte er das jedoch nicht einhalten, darfst du von deinem recht gebrauch machen.
gruß Peter