Hallo ihr Wissenden,
hi auch, weiss zwar nich ob ich das bin, ich antworte aber trotzdem mal…
wir hatten hier eine Diskussiun über die Verbindlichkeit eines
Mietvetrages…
Es ist jemand der Meinung, dass wenn heute ein Mietvetrag
abgeschlossen wird, und dieses Mietverhältnis allerdings erst
in einem Jahr beginnen soll, dieser Vertrag erst mit Bezug der
Wohnung bindend werden würde.
Wieso sollte ein von beiden Seiten unterschriebener Vertrag nicht bindend sein, auch wenn der Einzugstermin in weiter Ferne ist?
Wenn ich also einen Mietvertrag unterschreibe soll ich diesen so einfach nicht erfüllen müssen, weil ja der Einzugstermin vielleicht erst in 3 monaten ist ?
Sobald der Vertrag unterschrieben ist ist er bindend, eigentlich sind sogar mündliche Absprachen bindend. Um aus solch einem Vertrag wieder rauszukommen gibt es m.W. nur die Möglichkeit ihn ordnungsgemäß zu kündigen.
Darüberhinaus mit dem Vermieter mögliche Absprachen über Aufhebung des Vertrages sind reine Verhandlungssache.
Wie siehts damit aus, könnte das stimmen?
Also ich denke das stimmt nicht, lasse mich jedoch gerne eines besseren belehren.
Schönen Gruß
vom Jörg
Danke für die Antworten
Bastett