Mietvertrag zusammen mit Mietaufhebungsvertrag

Meine Mieterin die 30 Jahre in meiner Wohnung wohnt hat zu ende Februar gekündigt.
Nun hat sie sich gemeldet und wünscht eine Verlängerung bis Ihre neue Wohnung (vorauss.1Jahr)bezugsfertig ist.
Ich würde Ihr einen neuen Mietvertrag anbieten und dazu gleichzeitig einen Mietaufhebungsvertrag der sicherstellt das Sie bestimmt nach 1 Jahr auszieht.
Den alten Vertrag möchte ich nicht verlängern da der uralt und sehr ungünstig für mich ist.
Ein Überlassungsvertrag wurde mir gesagt sollte besser nur für wenige Monate abgeschlossen werden weil er sonst ungültig ist.
Kann ich das machen: Mietvertrag und Mietaufhebungsvertrag gleichzeitig oder ist das anfechtbar?
Danke für die Hilfe

Tut mir leid,aber das kann ich leider nicht beantworten.

Ciao g00se0,

kann deine Haltung nachvollziehen und hätte eine ähnliche Intention.

Ich würde den neuen Mietvertrag befristen und ggf. eine Einvernehmlichkeitsklausel einschliessen um den Vertrag verlängern zu können.

Das wichtigste: sprich offen und direkt mit deiner Mieterin. Sag worum es dir geht und bringe in Erfharung was ihre Interessen sind. Keiner von euch wird glücklich wenn er sich in falschen Hoffnungen wähnt.

Wäge die möglichen Folgen bewusst ab. Mach dir klar wie sie und du von einer Fortsetzung profitieren und was für Nachteile entstehen.

Bei einer Vertrags"verlängerung" mit Befristung(!) solltest dich nicht an Kleinigkeiten aufhängen (Grundsteuer, Renovierungsklausel) sondern auf eine klear vermittelbare Forderung konzentrieren (Mietzins). Details werden nur zu Diskusionen, Mißverständnissen etc. führen. Sollte sich im Gegenzug deine Mieterin kleinlich geben, zeih deine Konsequenzen.

Wie immer empfehele ich ein diplomatisches Vorgehen.

Viel Erfolg!
cumar

Hallo,

da bin ich leider etwas überfragt. Eventuell Zeitmiet-
vertrag ?

Grüße

hallo,
ich glaube, ich würde einfach einen neuen mietvertrag aufsetzen, ihn befristen bis datum sowieso und eine stillschweigende verlängerung ausschließen. alles andere klingt mir zu kompliziert. ob das dann juristisch 100%ig wasserfest ist, müsste im zweifel ein anwalt einschätzen, aber ich glaube schon.
viele grüße
salomo

Vermeiden Sie Ärger, indem Sie auf Einhaltung der Kündigung und fristgerechter Räumung beharren! Achten sie darauf, dass die Schönheitsreparaturen ausgeführt sind, und sie nicht auf solcehn Kosten hängen bleiben -nach 30 Jahren dürfte der Zustand kaum mehr so sein wie vor 30 Jahren!?!Alles andere wird Ihnen nur Ärger bescheren.

hallo,
leider weiß ich gar nicht, was ein mietaufhebungsvertrag ist. du kannst mir ihr doch einen befristeten neuen mietvertrag abschließen.
lg

neuer Mietvertrag - befristet auf dieses eine Jahr.

Hallo,
denkbar ist die von Ihnen vorgeschlagene Lösung. Was Sie auch machen können: in den Mietvertrag einfach formulieren „das Mietverhältnis endet am xx.xx.2014 ohne dass es einer Kündigung bedarf“.

Zum Thema „Überlassungsvertrag“ sind unsere Kenntnisse nicht ausreichend für eine fachliche Stellungnahme.

Viele Grüße
JB

Hallo, oOOSoO

durch die Verschlechterung meiner Erkrankung an Leukämie und Hautkrebs, bin ich momentan nicht in der Lage Anfragen zu bearbeiten. Ich bitte Dich aus diesen Gründen um Verständnis und Nachsicht.
Mit freundlichen Grüßen Willi

Hallo, leider habe ich keine Ahnung, ob ein Aufhebungsvertrag in Ihrem Fall anfechtbar wäre. Aber was wäre denn, wenn Sie den Mietvertrag in beiderseitigem Einvernehmen von vorneherein auf ein Jahr befristen?

Alles Gute!

Micha

Der Abschluß eines (neuen) zeitlich befristeteten Mietvertrag dürfte schwierig sein, da das Gesetz nur wenige Befristungsgründe kennt. Keiner kommt meines Erachtens vorliegend in Betracht. Es ist daher wohl nicht möglich durch einen neuen Mietvertrag sicherzustellen, dass die Mieterin auf jeden Fall in einem Jahr auszieht.
Ein Mietaufhebungsvertrag ist m. E. auch nicht notwendig, da das Mietverhältnis duch die Kündigung der Mieterin doch schon beendet wird. Eine Kündigungsrücknahme ist ja auch nicht möglich.

Ich würde gegenüber der Mieterin erklären, dass sie von Ihnen erstmal für einige Monate geduldet wird.
Dadaruch dürfte zumindest kein neues Mietverhältnis zustande kommen, sondern die Regelungen des alten noch etwas fortbestehen.

Ich würde, lediglich, einen neuen Mietvertrag, mit aktuellen Konditionen anbieten. Somit sind Sie, auch wen ein Auszug, wiedererwachtens, nicht zu stande kommt auf dem aktuellen Stand. Den muss die Mieterin nat auch wieder fristgerecht kündigen.