Mietwohnung im Wohn- u Geschäftshaus umlage Kosten

Hallo zusammen, ich habe eine kurze Frage zu umlagefähigen Kosten, welche der Vermieter dem Mieter (privat vermietet) in Rechnung stellen kann. Angenommen der private Mieter wohnt in einem wohn und Geschäftshaus welches mit einem Fahrstuhl ausgestattet ist. Der private Mieter wohnt im vierten Stock, der Fahrstuhl ist jedoch nur bis zum 2. Stock verbaut, muss der Mieter aus dem vierten Stock dann den selben Anteil bezahlen wie die anderen Parteien? Wäre hier eine gerechte Verteilung der Kosten angebracht? Davon ausgegangen das in den ersten zwei Stöcken Ärzte sitzen und deren Patienten den Aufzug nutzen? Gibt es hierbei sonst Themen zu berücksichtigen? Frage zwei: Ausgegangen davon das eine Mietwohnung eine Klimaanlage besitzt, diese aber nicht nutzt. Muss die Wartung der Anlage vom Mieter bezahlt werden? Muss das im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart werden? Vielen Dank vorab für die Hilfe. Thomas

Hallo!

„Gewerberäume Geschäfte, Firmen oder Büros verursachen oft höhere Betriebskosten als Wohnungen. So sind zum Beispiel die Grundsteuern höher. Ein Friseurgeschäft oder eine Gaststätte haben auch einen höheren Wasserbedarf. Geschäfte mit großen Schaufenstern verursachen höhere Versicherungsprämien. Der Vermieter muss das bei der Kostenverteilung berücksichtigen. Wohnungsmieter bezahlen nur, was auf die Mietwohnungen anteilmäßig entfällt, wenn die Kosten für Gewerbe deutlich höher sind.“
Quelle : Mieterverein Köln

Bei einer so ungleichen Nutzung des Fahrstuhls bis 2. OG wegen der Praxen wird man m.E. diese Nebenkosten anders aufteilen müssen. Sie dienen ja überwiegend den Gewerberäumen,nicht den Mietwohnungen.

Grundsätzlich müssen aber sogar EG-Mieter Fahrstuhlkosten mitbezahlen. Da kann man also auch im geschilderten Fall, Lift fährt nicht bis 4. OG, keine Ausnahme machen.

Klimaanlagenwartung( ist es vielleicht eher eine Zentrallüftung ?) gehört dazu. Ob man die nutzt wäre m.E. egal, Hauptsache man KANN sie nutzen, wenn man es wollte. Ist wie bei Heizung, man muss sie nicht aufdrehen, man zahlt aber mit, auch die Wartung.
Grundsätzlich muss alles vereinbart werden, was Mieter an NK mitzahlen soll.
Entweder mit einer eigenen individuellen Liste oder mit dem Verweis auf die Nebenkostenverordnung (dort ist eine lange Liste drin, was alles umlegbar wäre).

MfG
duck313

Ja es handelt sich um eine Klimaanlage welche auch von der Wohnung zentral gesteuert werden kann. Ich halte nur die Wartungskosten von 260 Euro pro Wartung welche einmal im Jahr stattfinden soll hoch… Im Mietvertrag wurde darauf nicht hingewiesen.