Hallo,
meine Frage dreht sich um folgenden fiktiven Fall. A ist vor längerer Zeit (> 6 Monate) in eine Mietwohnung gezogen, in der Parkett verlegt ist. Das Parkett in einem der Räume ist bereits bei Einzug in einem schlechten Zustand gewesen (zahlreiche Kratzer, tiefere Furchen, Löcher). A hat bei Einzug dummerweise versäumt, diesen Zustand in das Übergabeprotokoll aufnehmen zu lassen, u.a. da der Hausmeister die Übergabe im Schnelldurchlauf betrieb und schon bei einer anderen Bemerkung zur Wohnung damit drohte, die Wohnung erst später zu übergeben (die Übergabe erfolgte bereits einige Tage vor offiziellem Mietbeginn). Natürlich hätte A sich zumindest direkt nach der Übergabe bzgl. des Parkettzustands an den Vermieter wenden sollen, hat das aber versäumt.
Meine Frage: muss A bei Auszug und entsprechender Monierung durch den Vermieter die Schäden am Parkett bezahlen, weil der Schaden bei Einzug nicht schriftlich festgehalten wurde? Oder hat A Chancen dies zu vermeiden, wenn Zeugen belegen können, dass der Zustand des Bodens bereits bei Einzug bestand? Falls A zahlen muss: hat er Chancen, dass der Schaden durch seine Haftpflichtversicherung getragen wird?
Vielen Dank im Voraus!