Mietwohnung Schäden am Parkett

Hallo,

meine Frage dreht sich um folgenden fiktiven Fall. A ist vor längerer Zeit (> 6 Monate) in eine Mietwohnung gezogen, in der Parkett verlegt ist. Das Parkett in einem der Räume ist bereits bei Einzug in einem schlechten Zustand gewesen (zahlreiche Kratzer, tiefere Furchen, Löcher). A hat bei Einzug dummerweise versäumt, diesen Zustand in das Übergabeprotokoll aufnehmen zu lassen, u.a. da der Hausmeister die Übergabe im Schnelldurchlauf betrieb und schon bei einer anderen Bemerkung zur Wohnung damit drohte, die Wohnung erst später zu übergeben (die Übergabe erfolgte bereits einige Tage vor offiziellem Mietbeginn). Natürlich hätte A sich zumindest direkt nach der Übergabe bzgl. des Parkettzustands an den Vermieter wenden sollen, hat das aber versäumt.

Meine Frage: muss A bei Auszug und entsprechender Monierung durch den Vermieter die Schäden am Parkett bezahlen, weil der Schaden bei Einzug nicht schriftlich festgehalten wurde? Oder hat A Chancen dies zu vermeiden, wenn Zeugen belegen können, dass der Zustand des Bodens bereits bei Einzug bestand? Falls A zahlen muss: hat er Chancen, dass der Schaden durch seine Haftpflichtversicherung getragen wird?

Vielen Dank im Voraus!

Hallo

Natürlich hätte A sich zumindest

direkt nach der Übergabe bzgl. des Parkettzustands an den
Vermieter wenden sollen, hat das aber versäumt.

Meine Frage: muss A bei Auszug und entsprechender Monierung
durch den Vermieter die Schäden am Parkett bezahlen, weil der
Schaden bei Einzug nicht schriftlich festgehalten wurde?

ja klar

Oder
hat A Chancen dies zu vermeiden, wenn Zeugen belegen können,
dass der Zustand des Bodens bereits bei Einzug bestand? Falls
A zahlen muss: hat er Chancen, dass der Schaden durch seine
Haftpflichtversicherung getragen wird?

A kann hier keine Anleitung zum Versicherungsbetrug erwarten!

Vielen Dank im Voraus!

büdde

Oder
hat A Chancen dies zu vermeiden, wenn Zeugen belegen können,
dass der Zustand des Bodens bereits bei Einzug bestand? Falls
A zahlen muss: hat er Chancen, dass der Schaden durch seine
Haftpflichtversicherung getragen wird?

A kann hier keine Anleitung zum Versicherungsbetrug erwarten!

Ich verstehe diesen Einwand nicht. Es geht hier weder um Betrug noch um sonst irgendetwas illegales!

Hallo,
das Übergabeprotokoll ist vor allem als Beweismittel gedacht. Wenn durch Zeugen Unterschiede zum Übergabeprotokoll bewiesen werden sollen, kann ein Richter (und natürlich auch der Vermieter) das so oder so bewerten. Kommt auf den Einzelfall an - Glaubwürdigkeit der Zeugen, evt. vorhandenen Fotos, Alter des Parkettbodens, Umfang des Übergabeprotokolls,…
Natürlich spricht das Nicht-melden der Schäden durch den Mieters gegen ihn.
Die Haftpflichtversicherung wird die Schäden mit ziemlicher Sicherheit nicht übernehmen, da alle Schäden zeitnah zum Schadenszeitpunkt gemeldet werden müssen und zudem in aller Regel Schäden in Mietwohnungen eh’ ausgeschlossen sind.
Gruß
loderunner (ianal)

Falls

A zahlen muss: hat er Chancen, dass der Schaden durch seine
Haftpflichtversicherung getragen wird?

A kann hier keine Anleitung zum Versicherungsbetrug erwarten!

Ich verstehe diesen Einwand nicht. Es geht hier weder um
Betrug noch um sonst irgendetwas illegales!

Der Mieter sollte seine Haftpflichtversicherung einfach fragen, ob die den Schaden übernehmen.
Ich kann an der Frage des Fragestellers auch keine Betrugsabsichten sehen.

LG
Wölkchen

Der Mieter sollte seine Haftpflichtversicherung einfach
fragen, ob die den Schaden übernehmen.
Ich kann an der Frage des Fragestellers auch keine
Betrugsabsichten sehen.

Schäden die von A begangen wurden*, soll Versicherung von B zahlen?

*aber nicht im Übergabeprotokoll auftauchen

Gruß
Maja