Mietzahlung einstellen?

Sonst ist Kaution weg?

Der Fall einer Mieterin:
Sie entdeckt breiten Schimmel im Schlafzimmer an beiden Außenwänden von oben bis unten. Seit Jahren reklamiert sie die nicht funktionierende Fußbodenheizung.Es erfolgen jährlich „Durchspülungen“, die keine Lösung bringen. Ihr wurde zuwenig Lüften unterstellt. Ein Gutachten ergab, daß trotz offener Fußbodenheizung die Bodentemperatur nur 16 und die Wand nur 15 Grad hatten. Der Vermieter reagierte mit: „Das ist in Ordnung.Sie müssen für den Schimmel aufkommen“. Eine Wärmebildkamera (von der Vermieterin bezahlt) zeigte, daß die Fußbodenheizung kalt blieb. Ursache: Stellschraube im Rücklauf undicht und verkalkt. Seit Jahren wurde also durchgespült, ohne das wirkliche Problem zu erkennen. Vermieter kommt für die Kosten der Schimmel-Sanierung nicht auf und will auch den Teppichboden auf die Mieterin umlegen. Die Mieterin entsorgt ihr Schlafzimmer, schläft seit 6 Wochen auf der Couch im Wohnzimmer, kündigt die Wohnung und will sich mit Hilfe des Mietervereins mit dem Vermieter gütlich einigen.

Auszug zum 31.05. Gütlicher Vorschlag durch den Mieterverein:
"Die Mieterin könnte rückwirkend für 6 Monate die Miete mindern. Darauf verzichtet sie. Die Wohnung wird perfekt renoviert, Schlafzimmer nicht, für April und Mai eine Mietminderung von 20%. Der Vermieter ist nicht einverstanden, will die Reparatur des Schlafzimmers und den Mietminderungsausfall von der Kaution nehmen.
So hat er es angekündigt.

6 Wochen unverschuldet auf dem Sofa, durch unverschämte Briefe des Vermieters seelisch am Ende und körperlich wegen Asthma. Sie hat zum 31.05. die Kündigungsbestätigung und ab 1.5. eine neue Wohnung.

Die Kaution wird weg sein und es wird ein langer Weg, sie wieder einzuklagen. Was passiert, wenn sie das Sonderkündigungsrecht wahrnimmt,

Ende des Monats auszieht
Die Miete für April und Mai einbehält (dafür ist die Kaution)
Die restliche Wohnung (WoZi,Küche,Bad) so beläßt wie sie ist, also nicht streicht, keine Schönheitsreparaturen vornimmt (dafür ist die Kaution).
Wäre das eine Lösung? Was passiert dann? Die Kosten laufen auf, dann kann und wird ein Gericht entscheiden, was der Mieterin und was dem Vermieter zusteht.

Ihre Unkosten: Gutachten, Wärmbildkameramessung (die das Problem aufdeckte), Möbelentsorgung. Um alles wird sie kämpfen müssen.
Ihr Zustand: Krank, sie hat keine Kraft mehr. Große Unterstützung kommt auch nicht vom Mieterverein.

Bei Obengeanntem läge es am Vermieter, seine ungerechtfertigten Ansprüche zu stellen und vors Gericht zu gehen.

Grüße
Karin

Das einzige was man da sagen kann ist, ab zum Anwalt.
hth