Mietzinssenkungsbegehren auf Unterhaltskosten abgewälzt?

Hallo zusammen. Ich habe ien kleine Frage an Euch.

Ich habe ein Mietzinssenkungsbegehren meiner Hausverwaltung geschickt und bekam als Antwort.

Ihr Mietzinssenkungsbegehren haben wir erhalten.

Da Sie jedes Jahr sehr grosse Beträge für Heiz- und Betriebskosten nachzahlen müssen schlagen wir Ihnen vor, Den Senkungsbetrag von Fr. 55.00/Monat auf den Akontobetrag für Heizung und Warmwasse (neu Fr. 150.00) umzulegen.

Wir bitten Sie, Ihr Einverständniss dazu zu bestätigen damit wir Ihnen die Mietzinsänderungen fristgerecht zustellen können.

Was heisst das für mich. Muss ich nun weniger Miete bezahlen bzw. im ganzen weniger bezahlen oder wird da einfach ein wenig Geld umgelagert?

Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus.

Viele Grüsse

Hallo Mathias,

soll heissen, du zahlst die gleiche Miete wie bisher, allerdings wird 100 FR. auf die Neben- und Betriebskostenvorauszahlung angerechnet.

bisher 55,00FR. Neben-und Betriebskostenvorauszahlung, jetzt 155,00FR, somit reduziert sich die Nettokaltmiete um 100FR.

Vorteil: die Nachzahlungen werden dadrurch viel geringer denn du zahlst ja viel mehr voraus.

Die Netto-Kaltmiete verringert sich um 100 FR.

Gruß

BHS-Huber

Hallo BHS-Huber

Vielen Dank für Deine Antwort. Die hat mir sehr weitergeholfen :smile:

Viele Grüsse und einen schönen Sonntag

Nun, es wäre sicherlich am zielführendsten den Verfasser des Schreibens selbst zu befragen…Auf jeden Fall darf er den Betrag für die Betriebskosten erhöhen, wenn Ihre Nachzahlungen erheblich waren.
Was mit " Unterhalt " gemeint ist, erschließt sich mir nicht. Insofern :Antwort unter Vorbehalt