Mitbenutzung des Gartens

Hallo,

Eine Partei wohnt in einem Haus bestehend aus 3 Wohnnungen. Das Haus hat eine längliche Bauform, so dass Wohnung A und B hintereinander liegen. Wohnung C liegt über A und teilweise auch über B. (wohnung A zur Straße hin, B zum Garten hin). Das Haus wurde Jahrzehnte lang durch A,B und C benutzt die sich auch den Garten teilten da jedem Besitzer davon ein Drittel gehört. Seit ca 5 Jahren werden nun Wohnung A und C vom jeweiligen Besitzer vermietet jedoch ohne Gartenmitbenutzung.
Nun allerdings will Besitzer von C seine Wohnung an einen neuen Mieter mit Gartenbenutzung vermieten.
Darf das Besitzer C überhaupt, auch wenn vereinbart wurde mit B die Wohnung nur ohne Benutzung des Garten zu vermieten?? Seit Besitzer A und C ihre Wohnungen vermietet haben wurde der Garten nur von B genutzt, in Schuss gehalten und diverse Arbeiten verrichtet an den A und C finanziell nicht beteiligt waren.

Außerdem führt der Weg in den Gartne an allen Fenstern von C vorbei und z.B. die Terasse liegt direkt vor einem großen Wohnzimmerfenster.

Kann man C daran hindern die Wohnung mit Benutzung des Garten zu vermieten???

Vielen Dank