Guten Tag!
Folgendes Problem tritt auf: Ein neuer Mibewohner wurde zu einem bestimmten Monat gesucht und gefunden, die Unterschreibung des Mietvertrages und die Schlüsselübergabe fanden noch in dem vorherigen Monat statt.
Der neue Mitbewohner allerdings zahlt die Miete für die ersten beiden Monate erst teilweise in der Mitte des zweiten Monats und übergibgt den Restbetrag ende des Monats erst in bar. Die Miete für den dritten Monat überweist er nur zur Hälfte mit der Begründung, dass er zunächst rechtlich prüfen lassen müsse, ob er die Miete für den ersten Monat koplett zahlen müsse, da er aus persönlichen Gründen erst Mitte/Ende des Monats eigezogen ist.
Die WG-Bewohner sind alle als gleichberechtigte Mieter im Mietvertrag festgehalten.
Wer ist in einem solchen Fall im Recht und wäre es unter diesen Umständen möglich, ihm kurzfristig zu kündigen?
Vielen Dank für das Lesen!
Gruß, Maike.