Böse Mitmieterin
Hallo Forum,
Hallo.
es gibt folgendes Problem. Ein Paar ist vor kurzem zusammen
gezogen. Kurz danach ging die Beziehung in die Brüche.
Das passiert recht häufig beim ersten Zusammenzug. Umso mehr ist es wichtig in solchen Fällen von Beginn an handfeste Verträge zu schließen. Und dann passiert so was:
Da sie
einen Sohn hat, und ihm der Umzugsstreß nicht schon wieder
angetan werden soll, haben die beiden sich auf eine WG
geeinigt und sie wohnen vorläufig zusammen im Haus. Sie haben
schriftlich ausgemacht daß er die Miete fürs Haus bezahlt
sowie Strom, Gas usw. im Gegenzug sorgt sie für den Haushalt,
kauft Lebensmittel, kocht, wäscht, putzt, usw…
Dann gibt es einen schriftlichen Vertrag. Das ist doch schon mal was.
Jetzt
plötzlich kann sie angeblich nicht mehr arbeiten, verdient
kein Geld mehr, kauft keine Lebensmittel, kümmert sich um
nichts mehr und er bleibt auf allem sitzen. Er muß jetzt
praktisch alles zahlen und die beiden auch noch durchfüttern.
Müssen muss er das nicht.
Gibt es eine Möglichkeit die Mitbewohnerin zur Zahlung der
halben Miete sowie die Hälfte von Strom, Gas, usw zu
verpflichten?
Nein, da beide eine vertragliche Vereinbarung getroffen haben, dass er die Miete fürs Haus bezahlt sowie Strom, Gas usw. im Gegenzug sorgt sie für den Haushalt, kauft Lebensmittel, kocht, wäscht, putzt, usw…
Jetzt kommt es zur Vertragsstörung durch sie. Insofern kann er auf Erfüllung der vertraglichen Leistung durch sie bestehen. Nur was nützt dies? Die eigentlichen Probleme liegen doch hier ganz wo anders. Selbst wenn sie mangels Geld nichts einkaufen kann, könnte sie noch kochen, waschen, putzen usw. Dazu kommt es aber auch nicht mehr. Hier ist doch die Trennung unvermeidlich und auch für beide, im besonderen im Hinblick auf das Kind, das Beste.
Ferner wären für sie Krankengeldansprüche und ALG (1/2) zu prüfen, dann Kindesunterhalt, Kindergeld! Hier stimmt doch was nicht!
Was sagt denn da die Rechtssprechung?
Es braucht keine Rechtssprechung, hier reichen vorhandene Gesetze.
Es stehen beide im Mietvertrag drin.
Dann sollte er schleunigst handeln, um an sein Geld zu kommen. Beide haften dem Vermieter gesmtschuldnerisch.
MfG