Möbel vom ehemaligen Mitbewohner ?

Hallo ihr lieben, ich habe da mal eine kurze Frage und wäre um eine antwort dankbar.

Also nehmen wir mal an, eine alleinerziehende Mutter wäre vor einiger Zeit mit einem Mann in eine WG gezogen, was auch fast ein Jahr mehr oder weniger gut ging. Nun nehmen wir mal an dass der junge Mann schon öfter schriftlich vom Vermieter verwarnt wurde, wegen Mietrückstand, was der Mieter jedoch bis zuletzt immer wieder auf die Reihe bekommen hätte. Nach einem Besuch der Kripo in der WG, woraufhin die weibliche Mitbewohnerin sehr wütend war, da wir mal annehmen dass von ihrem Rechner aus illegale Dinge gemacht worden sind, und einer weiteren fristlosen, schriftlichen, Kündigung des Vermieters - wieder wegen Mietrückstand, hat sich der Mieter entschlossen das Weite zu suchen. Nun nehmen wir mal an, die Frau hat die Wohnung nun alleine übernommen, allerdings kann sie ein Zimmer davon nicht nutzen, weil der ehemalige Mitbewohner nach sechs Monaten seine Möbel noch immer nicht abgeholt hat, sich nicht einmal meldet oder drum gebeten hat sie dort stehen lassen zu dürfen für eine Weile.

Angenommen die Mieterin würde das dritte Zimmer der Wohnung, für welche sie immerhin auch zahlt, endlich nutzen um mit dem Kind nicht mehr in einem Zimmer schlafen zu müssen. Dafür jedoch müssten die Möbel natürlich verschwinden. Hat die Mieterin dass recht die Möbel auf den Sperrmüll zu bringen ? Wenn nicht, hat sie andere Möglichkeiten die Möbel weg zu bekommen um das Zimmer endlich zu nutzen ?

Ein Thema dass mich durchaus interessiert und ich hoffe auf nützliche Antworten.

Liebe Grüße,
Key

Hallo,

die Mieterin hast kein Recht die Möbel auf den Spermüll zu stellen. Sie muss notfalls einen Lagerraum suchen.

im Übrigen wäre eine Auskunft bei der Kripo möglicherweise hilfreich. Vielleicht sitzt der ehemalige Mieter.

Gruss Günter

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Hallo Key,

darüber könnte man streiten - aber deshalb fragst du ja. Ich würde sagen, der Vorbesitzer hat sein Eigentum aufgegeben und man kann darüber frei verfügen.

Behelfsweise könnte man argumentieren, dass die Wohnsituation so unzumutbar ist.

Ich glaube nicht, dass ein Richter ernsthaft da böse entscheiden würde, wenn ihn denn überhaupt einer anruft.

Gruß!

Horst

solltest du nicht den vermieter ansprechen–der sollte dafür zuständig sein.

die Frau hat die Wohnung nun alleine übernommen

Das klingt mir danach, dass zwischen Vermieter-Mieter die Angelegenheit geklärt ist.
M.E. hat der Vermieter absolut nichts mit den Möbel des ehemaligen Mit-Mieters zu tun.

der ehemalige Mitbewohner nach sechs Monaten seine Möbel noch immer nicht abgeholt hat
Hat die Mieterin dass recht die Möbel auf den Sperrmüll zu bringen ?
andere Möglichkeiten die Möbel weg zu bekommen?

Pauschal lässt sich da kein eindeutig guter Rat geben - ganz persönlich meine ich, 6 Monate Aufbewahrungszeit sind völlig ausreichend.

Das Risiko liegt darin, dass der ehemalige Mitbewohner morgen wieder auftauchen könnte und seine Möbel/Wertsachen/Dokumente wieder haben will … oder Schadensersatz …
Ggfs. wird im Einzelfall dann ein Gericht darüber entscheiden, ob der ehemalige Mitbewohner seine Sache tatsächlich endgültig aufgegeben hat und ob die Frau die Sachen entsorgen durfte oder ob sie sich schadensersatzpflichtig gemacht hat.

Also mal abwägen - pro contra „endgültige Besitzaufgabe“
pro: die lange Zeit - 6 Monate! und die Tatsache, dass der ehemalige Mitbewohner sich in der ganzen Zeit nicht mehr gemeldet hat
pro: nur wertloses Zeug, Müll zurückgelassen aber contra: brauchbare Möbel, Wertsachen, persönliche Dokumente !
Hat die Frau auch das ihr Zumutbare unternommen, um etwas über den Aufenthaltsort des ehemaligen Mitbewohners herauszufinden?
> Anfrage beim Einwohnermeldeamt? bei Polizei/Staatsanwaltschaft?
Im Fall der Fälle könnte die Frau gegen einen Schadensersatzanspruch des ehemaligen Mitbewohners aufrechnen mit einem Entgelt für den „Lagerraum“.
D.h. risikolos wird die Entsorgung dann, wenn die Lagerkosten den Wert der zurückgelassenen Sachen übersteigen …