Möbliert... Instandhaltungspflicht ?

Hallo,

wie ist der folgende Fall zu sehen ?

Eigentümer vermietet Wohnung an Mieter incl. allen Mobiliars der Erbtante X, weil einfacher.

Hat der Mieter ein Anspruch auf Instandhaltung dieses Mobiliars ?

Danke und Gruß
Joyyy

Hallo,

selbstverständlich, ergibt sich aus § 535 BGB, Hauptpflichten des Mietvertrages.
„…Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten…“

mfg
Mario

sicher ?
Hallo Mario,

vielen Dank für Deine Antwort aber bist Du Dir ganz sicher ? Was die Vermietung einer Küche angeht weiss ich das auch aber bei einer Komplettmöblierung ?

Joyyyy

Wenn die Mietsache eine möblierte Wohnung ist, dann
gehören auch die Möbel uneingeschränkt dazu!

Es gilt natürlich zu prüfen, ob der Mieter u.U. für Beschädigungen
an den Möbeln, die nicht der Abnutzung durch vertragsgerechten
Gebrauch unterliegen, haftbar zu halten sein kann.

mfg
Mario