Müllgebühren in Nebenkostenabrechnung

Hallo!
Kann mir jemand sagen, ob die Müllgebühren in einer Nebenkostenabrechnung pro Wohnung oder pro Person abgerechnet werden müssen?
Danke für Eure Antworten!

Antje

Hi Antje,

dafür gibt es nur eine feste Regel: Die Müllabfuhr kassiert beim Vermieter ab. Wie der die Kosten weitergibt, ist nicht vorgeschrieben, üblicherweise geschieht das nach Köpfen - nicht die Wohnung erzeugt Müll, sondern der oder die Bewohner.

Gruß Ralf

Müllgebühren in einer Nebenkostenabrechnung pro Wohnung oder pro Person

Nichts von beiden > wenn kein abweichender Umlageschlüssel vereinbart ist, dann muss gemäß BGB nach Wohnfläche abgerechnet werden:

BGB § 556a Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten
(1) Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart , sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.

http://dejure.org/gesetze/BGB/556a.html