müllgebühren zwangsläufig nebenkosten?

Hallo,

in einem mündlich geschlossenen Mietvertrag zwischen Hauptmieter und Untermieter wurde vereinbart, dass neben der Miete noch eine Pauschale für Internet und Strom verlangt wird. Dies wurde als Nebenkosten bezeichnet.
Miete und Nebenkosten wurden bisher auch bezahlt. Die beiden Beträge wurden einzeln überwiesen und als „Miete“ und „Nebenkosten“ auf der Überweisung bezeichnet.

Nun wird in dieser Stadt als Müllgebühr eine Pauschale pro Haushalt verlangt, die sich an der Anzahl Personen im Haushalt errechnet.

Haupt- und Untermieter einigten sich nach Mietbeginn darauf, dass der Hauptmieter die Müllgebühr gesamtschuldnerisch für beide übernimmt (zwei Einzelzahlungen kämen teurer). Dazu trägt der Hauptmieter im Formular ein, dass die andere Person sein Untermieter ist.

Der Hauptmieter verlangt nun vom Untermieter, dass er seinen Anteil der Müllgebühr zusätzlich zu den Nebenkosten an ihn bezahlt.

Hätte der Hauptmieter diesen Anteil in den Nebenkosten schon verlangen müssen?
Hat er nun ein Recht darauf, dass der Untermieter die Müllgebühren an ihn bezahlt?

Der Untermieter wird der Forderung widersprechen, und rein rechtlich sieht es so aus, dass bei einem mündlichen Mietvertrag im Zweifelsfall keine laufenden Kosten geltend gemacht werden können.
Aber sind die Müllgebühren zwangsläufig Nebenkosten? Denn es hätte auch der Untermieter die Müllgebühren für den Haushalt gesamtschuldnerisch übernehmen können.

Handelt es sich also um Schulden, die der Untermieter beim Hauptmieter hat, weil dieser eine Rechnung für beide beglichen hat? Oder tatsächlich um Nebenkosten?

Dank und Gruß, Peter

Hallo Bordsteinpeter,

das ist ein Sachverhalt, der nicht einfach zu beantworten ist. Da mehrere mündliche Absprachen getroffen wurden, wird die Wahrheit nicht mehr zu ermitteln sein, es sei denn, es gibt neutrale Zeugen für die Vereinbarungen.

  • Für den Untermieter spricht, daß er unwidersprochen den Begriff Nebenkosten in den Überweisungen verwendet hat. Da die Müllgebühren eindeutig zu den Nebenkosten gehören und eine Pauschale vereinbart wurde, sind damit alle in der Betriebskostenverordnung genannten Kostenarten abgedeckt.
  • Dagegen spricht, daß die Absprache über die Müllgebühren nach (!) Mietbeginn getroffen wurde und der Hauptmieter davon ausgehen konnte, daß diese neue Position gesondert abzurechnen sei. Wenn es aber keine diesbezügliche Absprache gab, konnte andererseits der Untermieter annehmen, das die Kosten in den Nebenkosten enthalten seien.

Ich halte die Forderung des Hauptmieters für berechtigt, zweifel aber an der Durchsetzbarkeit. Da in diesem Fall mündliche Absprachen/Verträge geschlossen wurden, gelten die Bestimmungen des BGB zu den Betriebskosten, so der § 556 (2 und 3).

Ich kann nur raten, zur Vermeidung weiterer Unstimmigkeiten einen Mietvertrag in Schriftform abzuschließen. Das ist langfristig die für beide Seiten beste Lösung.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Schütt

PS: Für weitere Fragen stehe ich gern zur Verfügung

Hallo Peter, Ihre präzise Frage kann ich so nicht beantworten. Da ich weder RA noch sonstiger Spezialist bin.
Viele Grüße
Karl-Heinz

Hallo Peter,
es ist richtig, dass Müllgebühren nicht nur aus einer Grundgebühr bestehen, sondern sich auch danach richtet, wieviel Personen lt. Meldeamt in diesem Haus gemeldet sind. Dann -so ist es bei uns- noch pro Leerung von jeweils 9,20€ dazu kommt. Müllgebühren sind Nebenkosten!
Jetzt nur eine Frage…hast du etwa keinen Müll produziert?
Wir fassen zusammen. 1. Allein dadurch, dass du dort gemeldet bist, fallen Gebühren an. 2. Durch Müllproduktion muss Tonne öfters geleert werden, da auch schneller voll.
Zu Kosten die man verursacht, sollte man auch stehen
und auf jeden Fall begleichen.
Gruß
Claudia

Hallo Claudia,

die Müllgebühren hier sind, wie beschrieben, abhängig von der Anzahl Personen im Haushalt. Es handelt sich um einen fixen jährlichen Betrag, Leerungen werden nicht in Rechnung gestellt.

Die Frage war eher, ob der Hauptmieter seine Zahlungsforderung unter den gegebenen Umständen vor Gericht durchsetzen könnte.

Im übrigen bin ich nicht der Untermieter.

Viele Grüße, Peter

Da kann ich dir leider nicht helfen

Hallo Peter, während unserer Zeit als Vermieter einer Eigentumswohnung waren diese Kosten Nebenkosten für den Mieter.

Gruß

Ina

Hallo,
nachdem es versäumt wurde, ist es eine gute Frage. Kann ich nicht sagen. Weiß ich nicht.
Ich finde aber, nachdem dort gewohnt wurde und somit auch Müll produziert wurde, diese Person bei den Gebühren mitberechnet wurde, würde ich es nicht fair finden, andere für den eigenen Sch… zahlen zu lassen. Das ist dann wohl eher eine moralische Sache und die des Charakters.
Man sollte immer die Kirche im Dorf lassen.
Claudia

Hallo, guten Tag
Die Müllgebühren gehören zu den Nebenkosten.Bei Ihnen berechnet die Komune die Müllgebühren nach Personen ab.Nun ist es doch einfach abzurechnen.

mit freundlichen Grüßen a.g.

Hallo Peter,

es tut mir leid - ich kann Dir nicht helfen!

Besten Gruß

Carmen

Hallo, das ist in der Tat etwas schwierig. Zunächst mal: zwangsläufige Nebenkosten gibt es nicht. Der Vermieter kann als Nebenkosten vom Mieter nur die Kosten verlangen, die im Mietvertrag auch so vereinbart wurden, dasselbe gilt natürlich im Verhältnis zwischen Hauptmieter und Untermieter.
Die getroffene Vereinbarung, dass Sie als Hauptmieter die Müllgebühr überweisen,lässt allerdings doch den Schluss zu, dass über die Müllgebühr gesprochen wurde, d.h. dass auch eine Vereinbarung getroffen wurde, wer wieviel bezahlt?
Es wäre mehr als unfair von Ihrem Untermieter, daraufhin die Kosten für die Müllgebühr zu verweigern. Ob Sie in einem Rechtsstreit ggf. siegen würden, kann ich nicht mit Bestimmtheit sagen. Wenn es keine schriftlichen Vereinbarungen gibt, ist alles immer sehr schwierig.
Hoffentlich konnte ich etwas helfen.
Gruß, Zita

Müülgebühren gehören nach der allgemeinen Definition zu den Nebenkosten. Unten stehend ein Auszug aus der Betriebskostenverordnung § 2.

Betriebskosten sind vom Mieter nur zu zahlen, wenn sie auch vereinbart wurden. Hierzu ist entweder ein Verweis auf die Betriebskostenverordnung notwendig oder eine Aufzählung der einzelnen Kosten und dann nur die Kosten, die auch aufgezählt wurden.

Wenn also die Müllgebühren in dem Sinne nicht vereinbart wurden bzw. bei der mündlichen Vereinbarung nur gesagt wurde, dass nur ein oder zwei Positionen aus den Nebenkosten umgelegt werden sollen, dann zählen die Müllgebühren nicht dazu.

"die Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung,
zu den Kosten der Straßenreinigung gehören die für die öffentliche Straßenreinigung zu entrichtenden Gebühren und die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen; zu den Kosten der Müllbeseitigung gehören namentlich die für die Müllabfuhr zu entrichtenden Gebühren, die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen, die Kosten des Betriebs von Müllkompressoren, Müllschluckern, Müllabsauganlagen sowie des Betriebs von Müllmengenerfassungsanlagen einschließlich der Kosten der Berechnung und Aufteilung;!

Hallo Peter,
die hier gestellten Fragen betreffen nicht meinen Interessenbereich. Dieser umfasst das öffentlich-rechtliche Rechtsverhältnis zwischen der Kommune (Stadt/Gemeinde) zum Grundstückseigentümer oder sonstigen Abgabenpflichtigen in Bezug auf die Erhebung z.B. von Müllgebühren als Benutzungsgebühr. Dies scheint im vorliegenden Fall aber nicht das Thema zu sein. Vielmehr geht es um das privatrechtliche Verhältnis zwischen Vermieter und Hauptmieter bzw. zwischen Haupt- und Untermieter. Dazu kann ich keine Auskünfte geben. Nur so viel: die Müllgebühren sind in aller Regel Mietnebenkosten, die vom Eigentümer/Vermieter nach einem Umlageschlüssel (z.B. Anzahl der Personen) auf seine Mieter umgelegt werden. Aber auch hier ist letztlich entscheidend, was im (schriftlichen) Mietvertrag geregelt ist. Bereits dieser Bereich aber ist Privatrecht, so wie natürlich auch das Verhältnis Haupt- zu Untermieter, ob nun mit schriftlicher oder nur mündlicher Vereinbarung. Wie gesagt, mein Interessengebiet liegt im öffentlich-rechtlichen Bereich der Abgabenfestsetzung, also dort, wo die Gemeinde oder ein Zweckverband öffentlich-rechtliche Müllgebühren gegenüber dem Grundstückseigentümer per Abgabenbescheid festsetzt. Es tut mir leid, an dieser Stelle nicht weiterhelfen zu können.
Gruß reiweb

Sorry aber in diesem Fall kann ich leider nicht weiterhelfen.