Hallo,
person A hat eine wohnung gekündigt und für die zeit der kündigungsfrist die wohnung an person b untervermietet mit einer mündlichen absprache, keinem schriftlichen vertrag
person b weigert sich zum ablauf der kündigung die wohnung neuen mietinteressenten zugänglich zu machen da er selber gerne nachmieter sein möchte, jedoch nicht die notwendigen voraussetzung für eine bewerbung verfügt
person b hatte zunächst zugesagt die wohnung zugänglich zu machen dies aber danach verweigert
hätte ein untervermieter in dieser situation das recht sich zugang zu der wohnung zu verschaffen (schlüsseldienst) und gegebenenfalls die schlösser auszutauschen oder das mietverhältnis ganz und gar zu beenden?