mündlicher Untermietvertrag

Hallo,
person A hat eine wohnung gekündigt und für die zeit der kündigungsfrist die wohnung an person b untervermietet mit einer mündlichen absprache, keinem schriftlichen vertrag

person b weigert sich zum ablauf der kündigung die wohnung neuen mietinteressenten zugänglich zu machen da er selber gerne nachmieter sein möchte, jedoch nicht die notwendigen voraussetzung für eine bewerbung verfügt

person b hatte zunächst zugesagt die wohnung zugänglich zu machen dies aber danach verweigert

hätte ein untervermieter in dieser situation das recht sich zugang zu der wohnung zu verschaffen (schlüsseldienst) und gegebenenfalls die schlösser auszutauschen oder das mietverhältnis ganz und gar zu beenden?

Hallo,

auch mündlich geschlossene Verträge können gültig sein. Schwierig wird es dann, wenn es um die Beweisbarkeit geht, wenn Probleme auftauchen.
Da der Untermieter allerdings wohl schon einige Zeit über die Wohnung inkl. Schlüssel verfügt kann man durchaus ein bestehendes Mietverhältnis annehmen.

Je nach dem, ob die Wohnung möbliert war oder nicht gelten auch für den Untermieter Kündigunsgfristen. Eine Kündigung muss in Schriftform erfolgen. Ist das nicht geschehen, liegt auch keine wirksame Kündigung vor.
Hat denn der VM zuvor der Gebrauchsüberlassung an einen Dritten überhaupt zugestimmt?
Der Untervermieter darf sich nicht einfach so Zutritt zu der Wohnung verschaffen.

Der Untervermieter könnte sich das hier mal anschauen:
http://dejure.org/gesetze/BGB/540.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/546.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/546a.html
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k2_kuend/…
http://www.wohnungsanwalt.de/Wohnungsanwalt/Miete/Mi…

und sich dann entsprechend mietrechtlich individuell beraten lassen.

Gruß
M.