Müssen ALLE Mieter im Haus Nebenkosten zahlen?

Uns wurde vom Vermieter eine Nebenkostenaufstellung vorgelegt. Dabei wurden einfach die 200qm Hausfläche durch 3 Mieter geteilt - OK, die ist ohnehin hinfällig.
ABER jetzt stellte sich heraus das 2 Mieter KEIN NKs bezahlen, d.h. für die 521€/Jahr:3=173€ zahlen nur wir?
Ich weiß das der Vermieter unterschiedliche Mieten vereinbaren kann, aber geht das auch bei den NKs?

Hallo,
Alle erstes es sind nicht alle Neben oder Betriebskosten per qm Schlüssel umzulegen wenn auch nur ihn hohe der von dir angemietet qm Zahl.
Den Passus mit den 521€ und den drei Jahren habe ich nicht verstanden.
Sollte ihr eine Rechnung haben die sich auf einen Zeitraum vor über 12Monaten bezieht. Ist die Frist für Forderungen von Seiten der Vermieters schon verstrichen.
Jetzt zur eigentlichen Frage.
Der Vermieter kann auch unterschiedliche für die Nebenkosten in seinen Verträgen vereinbaren. Zum Beispiel einen festen Betrag mit dem die Nebenkosten abgegolten sind.
Für dich ist das aber unerheblich weil in deiner Abrechnung nur du du abgerechnet wirst. Was mit den anderen ist, ist für dich egal!
Auch leerstände fallen den Vermieter zulasten.
Ich hoffe ich konnte helfen.
Grüße Nicita

Hallo Gert,

der Vermieter hat die Freiheit, unterschiedliche Mietverträge abzuschließen. Dabei kann er auch mit dem einen Mieter eine Inklusivmiete (also inklusive der Nebenkosten) vereinbaren und mit dem anderen eine verbrauchsabhängige Abrechnung der Nebenkosten vereinbaren.
Der Vermieter kann auch bei einzelnen Mietern auf die Bezahlung der fälligen Nebenkosten verzichten. Für Sie ist entscheidend, was in Ihrem Mietvertrag vereinbart wurde. Es darf natürlich nicht sein, daß Sie Nebenkosten der Nachbarn mitbezahlen.
Prüfen Sie bitte Ihren Mietvertrag und die Nebenkostenabrechnung. Wenn sich daraus kein Widerspruch ergibt, dürfte die Abrechnung ok sein.

Bedenken Sie, daß eine Inklusivmiete meist so hoch angesetzt ist, daß der Mieter mehr als bei einer Nebenkostenabrechnung zahlt, denn der Vermieter wird das Risiko von Kostensteigerungen auf den Mieter abwälzen.
Wenn es noch Fragen gibt, stehe ich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Danke, hilft mir erstmal weiter
LG

Sorry, aber diese Darstellung ist doch sehr verwirrend.

Es gibt klare Regeln, nach denen NKs abgerechnet werden müssen.
Natürlich kann es sein, dass ein Vermieter mit einigen Mietern sogenannte ‚Nebenkostenpauschalen‘ vereinbart hat und mit anderen Mietern eine Abrechnung nach Verbrauch.
Das kann mit alten und neuen Mietverträgen zusammenhängen. In dem Fall, darf er aber natürlich nur die Anteile, die die entsprechenden Wohnflächen betreffen umlegen und bleibt auf Kosten, die nicht durch die Pauschalen gedeckt werden, anteilig sitzen.

In jedem Fall muss die Abrechnung so aufgebaut sein, dass man eindeutig reproduzieren kann, wie sie sich zusammensetzt, woher die Kosten kommen und nach welchen Schlüsseln sie verteilt werden.

Am Besten ist es, die Abrechnung von einer Verbraucherorganisation überprüfen zu lassen.

Gruß
Weschdl

Ja, bei Ihnen zählt nur, was als Verteilerschlüssel imVertrag steht. Also33% .Was mit den anderen 66% geschieht, geht sie nicht an. Dies war ggf. ein Fehler des Vermieters aus der Vergangenheit. Warum sind Sie so empört?? Wollen Sie auch ein Geschenk?? Pech gehabt!!!

Der Vermeiter kann nach belieben vermieten. Die Kosten, die er sich anteilig von den übrigen Mietern nicht erstatten läßt, gehen insoweit automatisch zu seinen Lasten, dies entbindet Sie nicht von der Überneahme Ihres Anteils an den Gesamtkosten. Das scheint ein großzügigeer Vermieter zu sein - oder stellen Sie sich einfach mal vor, der restliche Bau stünde leer!

Danke.
Naja der gute Mann hat wohl einige Fehler gemacht…

Hallo, dazu kann ich leider keine Aussage treffen.

Eklis64

Hallo, laut Mietrecht muss die Nebenkostenabrechnung folgendermaßen vorgelegt werden: die einzelnen Positionen müssen aufgeführt werden, dann muß der Gesamtbetrag dieser Pos. in Euro ausgewiesen werden und der Umlageschlüssel, nach dem der Gesamtbetrag „verteilt“ wird. Dieser Umlageschlüssel muß für alle gleich gelten. Es gibt im Prinzip nur folgende Umlagearten: nach qm, nach Personen, nach Wohneinheiten und nach (gemessenem) Verbrauch. In Ihrem Mietvertrag steht, wie die Kosten umgelegt werden. Daran muß sich der Vermieter halten. Wenn er von anderen Mietern kein Geld haben will, braucht Sie nicht zu interessieren, Sie zahlen nur, was vereinbart ist. Maßgebend ist, daß der Mietvertrag eingehalten wird.-Gruß, Achim

Hallo!
Das kommt immer ganz auf den Mietvertrag an. Kann sein, dass die anderen Parteien einen Warmmietvertrag haben und dann muss der Vermieter dessen Kosten tragen.
Ist in Ihrem Mietvertrag die Nebenkostenberechnung angeführt? Es dürfen nämlich nur dann Kosten umgelegt werden und auch nur die, die schriftlich, einzel fixiert sind.
L.G. Jihet