Muß bei Verwalterwechsel eine Übergabe der

Muß bei Wechsel der Hausverwaltung für Wohneigentum der bisherige Hausverwalter alle relevanten Unterlagen an den neuen Hausverwalter übergeben?

Guten Tag,

die Geschäftsunterlagen der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gehören dieser. Der ‚alte‘ Verwalter hat diese an den ‚neuen‘ Verwalter herauszugeben (z. B. Teilungserklärung, Protokolle, Beschlusssammlungen, Belegordner, Abrechnungen, Auftragsschreiben, Schriftverkehr (in Bezug auf die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums) usw.

Alle Angaben ohne Gewähr.