Hallo, ich habe eine kurze Frage. Muss ein Mieter die Holzfenster von innen streichen lassen wenn im Mietvertrag nichts besonderes vereinbart wurde?
Danke für die Mühe
Hallo,
wenn Schönheitsreparaturen rechtlich einwandfrei im Mietvertrag vereinbart sind, und die Holzfenster überhaupt gestrichen werden (manche sind ja nur lasiert) dann: Ja.
Gruß
Nita
Anmerkung o.T.
Hallo,
…und die Holzfenster überhaupt
gestrichen werden (manche sind ja nur lasiert)…
auch eine Lasur muss ab und an erneuert (=„gestrichen“) werden.
Gruß
loderunner
Hi,
klar, nur meinen die meisten mit „Streichen“, Farbe (Lack) und es sollte doch verhindert werden, dass da keine Klarheit herrscht. Hinterher geht derjenige her, klatscht weisse Farbe auf die lasierten Fenster und sagt dann beleidigt: „Ich hatte mich aber extra erkundigt!“
-)
Gruß
Nita