Muss der Vermieter Möbel ect. abdecken?

Der Vermieter hat nach Mietkürzung endlich angefangen einige Mängel zu beheben. Unter anderem hat er eine Wand neu Verputzt und 2 Löcher gebohrt, er hat nichts abgedeckt. Eine Nagelneue Waschmaschine war völlig verstaubt,frischgewaschene Wäsche war Staubig und muffig. Der Teppich ist vom Mörtel nicht nur verdreckt sondern wurde netterweise gleich mit verputzt und mit der Wand verklebt.
Der Vermieter möchte nun morgen wieder kommen und den Rest der Wand verputzen.
Muss Der Vermieter (der mehr als nur unsauber arbeitet) Möbel,Teppiche usw. abdecken wenn er am rumfurwerken ist und muss er den Dreck den er macht selbst beseitigen?

Besten Dank für eure antworten

Hallo,

ehrlich gesagt: das weiss ich nicht, allerdings bezweifele ich das es eine solche Pflicht gibt.

Im Gegenteil möchte ich wirklich wissen wie ein Mieter auf die Idee kommen kann, dass irgendein Handwerker mitten in einer vollgestellten Wohnung - in der sogar noch die gewaschene Wäsche hängt - arbeitet und es schafft, nichts zu beschmutzen?

Der VM erfüllt seine Plicht: die Beseitigung von Mängeln. Der Mieter sollte von allein so schlau sein, a) Wäsche wegzuhängen, b) Platz zu schaffen, c) wertvolle Möbel etc. beiseite zu stellen bzw. abzudecken.

Selbst wenn der VM Möbel etc. abdecken müsste, erwartet wirklich irgendein Mieter, dass er die Wäsche abnimmt? Vielleicht noch schön falten oder gar bügeln?

Noch eine gute Nachricht zum Schluss: Staub und Dreck sollte eigentlich jeder Handwerker - der etwas auf sich hält - beseitigen. Besenrein ist hier das Stichwort. Dazu muss er aber auch die Möglichkeit haben, sprich: Freie Bahn.

Wäsche… also wirklich.

Gruß
Nita

Hallo,

ehrlich gesagt: das weiss ich nicht, allerdings bezweifele ich
das es eine solche Pflicht gibt.

Aha. Und warum dann:

Noch eine gute Nachricht zum Schluss: Staub und Dreck sollte
eigentlich jeder Handwerker - der etwas auf sich hält -
beseitigen. Besenrein ist hier das Stichwort. Dazu muss er
aber auch die Möglichkeit haben, sprich: Freie Bahn.

Soweit mir bekannt ist, hat jeder die Schäden zu beseitigen, die er verursacht. Gilt das nun auf einmal nicht mehr?

Gruß
loderunner (ianal)

Guten Tag,

Hallo,

Im Gegenteil möchte ich wirklich wissen wie ein Mieter auf die
Idee kommen kann, dass irgendein Handwerker mitten in einer
vollgestellten Wohnung - in der sogar noch die gewaschene
Wäsche hängt - arbeitet und es schafft, nichts zu beschmutzen?

Abgesprochen war das der Vermieter in einem Raum eine neue Steckdose anbringt, dort war alles soweit Freigeräumt das man dort arbeiten kann. Es kann ja nun keiner Verlangen das man eine Waschmaschine die auf der anderen Seite des Raumes steht beiseite räumt. Ich habs bisher auch noch nie geschafft einen 20qm raum mit 2 Bohrlöchrern völlig einzustauben.

Der VM erfüllt seine Plicht: die Beseitigung von Mängeln. Der
Mieter sollte von allein so schlau sein, a) Wäsche
wegzuhängen, b) Platz zu schaffen, c) wertvolle Möbel etc.
beiseite zu stellen bzw. abzudecken.
Selbst wenn der VM Möbel etc. abdecken müsste, erwartet
wirklich irgendein Mieter, dass er die Wäsche abnimmt?
Vielleicht noch schön falten oder gar bügeln?

Die Wäsche war in einem Korb und dieser stand in einem Raum wo der Vermieter nichts machen wollte/sollte. Dort wurden im übrigen auch andere Dinge verstaut die bei den abgesprochenen Arbeiten hätten im Weg stehen können. Der VM ist einfach dort rein und hat ohne ein Wort vorher zu sagen angefangen eine Wand neu zu verputzen und dort eine defekte Lampe anzubohren.

Noch eine gute Nachricht zum Schluss: Staub und Dreck sollte
eigentlich jeder Handwerker - der etwas auf sich hält -
beseitigen. Besenrein ist hier das Stichwort. Dazu muss er
aber auch die Möglichkeit haben, sprich: Freie Bahn.

Wäsche… also wirklich.

Gruß
Nita

Der Vermieter hat gar nix Besenrein hinterlassen, er hat sogar noch seine verschmutzte maurerkelle im Gras saubergewischt und das Wasser mit dem er seinen Eimer in dem der Mörtel war ausgespült hat in die Büsche gekippt.

Mfg

Hallo,

natürlich muss jeder Schäden (!) die er verursacht beseitigen. Sollte also ein Handwerker in einer Wohnung Möbel oder Maschinen die nicht weggeräumt werden können beschädigen, ist wohl die Sachlage recht klar.

Der UP las sich jedoch so, dass sich jemand durch ein vollgestelltes Zimmer, in dem auch noch Wäsche aufgehängt war, vorarbeiten muss, um einen Mangel zu beheben, und dass sich der Mieter dann wundert, wenn es Dreck gibt. Und das der Mieter erwartet, dass der Handwerker oder VM seine Möbel sorgfältig abdeckt, Wäsche inklusive. Das finde ich nach wie vor nicht okay.

Allerdings würde ich persönlich erwarten, dass die Arbeiten dann gar nicht stattfinden und der Handwerker erst einmal auf den Mieter zugeht mit der Bitte, wenigstens Wäsche etc. wegzuräumen.

Gruß
Nita

Hi,

Abgesprochen war das der Vermieter in einem Raum eine neue
Steckdose anbringt, dort war alles soweit Freigeräumt das man
dort arbeiten kann. Es kann ja nun keiner Verlangen das man
eine Waschmaschine die auf der anderen Seite des Raumes steht
beiseite räumt. Ich habs bisher auch noch nie geschafft einen
20qm raum mit 2 Bohrlöchrern völlig einzustauben.

na, das liest sich ja auch wesentlich anders. Selbstverständlich muss keine WaMa weggeräumt werden, das schrieb ich auch nicht im vorherigen Beitrag. Und Sorgfalt bei der Arbeit kann man ebenfalls erwarten.

Die Wäsche war in einem Korb und dieser stand in einem Raum wo
der Vermieter nichts machen wollte/sollte. Dort wurden im
übrigen auch andere Dinge verstaut die bei den abgesprochenen
Arbeiten hätten im Weg stehen können. Der VM ist einfach dort
rein und hat ohne ein Wort vorher zu sagen angefangen eine
Wand neu zu verputzen und dort eine defekte Lampe anzubohren.

Dann muss er die Schäden beseitigen, die entstanden sind.

Der Vermieter hat gar nix Besenrein hinterlassen, er hat sogar
noch seine verschmutzte maurerkelle im Gras saubergewischt und
das Wasser mit dem er seinen Eimer in dem der Mörtel war
ausgespült hat in die Büsche gekippt.

Also, wie gesagt, dass ein VM oder ein Handwerker irgendetwas pfleglich behandelt in der Wohnung in der er arbeitet, oder abdeckt habe ich nur selten bis nie erlebt. Daher sollte ein Mieter selbst tätig werden. Dies wurde - wie jetzt geschrieben - auch getan. Sollte trotzdem Dreck entstehen oder Schäden verursacht werden, muss der Verursacher diesen Zustand beheben bzw. ausgleichen.

Gruß
Nita

Hallo,

natürlich muss jeder Schäden (!) die er verursacht beseitigen.

Und die notwendige erneute Reinigung von frischer Wäsche ist kein Schaden?

Allerdings würde ich persönlich erwarten, dass die Arbeiten
dann gar nicht stattfinden und der Handwerker erst einmal auf
den Mieter zugeht mit der Bitte, wenigstens Wäsche etc.
wegzuräumen.

Eben. Wenn er das nicht gemacht hat, ist es sein Problem. ER ist schließlich derjenige, der abschätzen kann (können sollte), was alles schmutzig werden könnte.
Und deshalb bleibt es imho dabei: für Schäden ist der Verursacher haftbar.
Gruß
loderunner (ianal)

Hi

Eben. Wenn er das nicht gemacht hat, ist es sein Problem.
ER ist schließlich derjenige, der abschätzen kann
(können sollte), was alles schmutzig werden könnte.

besser wäre es

Und deshalb bleibt es imho dabei: für Schäden ist der
Verursacher haftbar.

na ja, dies mag in diesem Fall gelten aber nicht zwingend für alle möglichen anderen

WEnn zB der M seine ohne Erlaubnis Wäsche im Treppenhaus oder Dachboden aufhängt und es werden dort Arbeiten mit Verschmutzungen
durchgeführt, würde mir kein Schadensersatz dazu einfallen.

Der Faden könnte auch noch weiter gespronnen werden. Wäre der M überhaupt berechtigt dort seine Wäsche zum Trocknen aufzuhängen?

WEnn nicht, weil es zB einen Trockenboden dafür bereit gestellt (zB im MV) würde, wäre dies zumindest ein weiter zu klärender Punkt.

vlg MC