Muss die Wand abgerissen werden ?

Hallo !
Wenn jemand vor 10 Jahren in eine Genossenschaftswohnung eingezogen ist wo schon beim Einzug die Küche durch eine Trennwand mit Tür verkleinert wurde und dadurch ein kleines Kinderzimmer entstand muss dieser jemand dann bei seinem Auszug diese Trennwand dann entfernen ?
Der jetzige Mieter hat die Wohnung ja mit dieser Trennwand übernommen und nicht selbst gebaut !
Vielen dank vorab für eure Antworten !!

Hallo Darter,

natürlich nicht. Im Zweifelsfalle müsste der VM schon nachweisen, dass der Mieter die Wand hochgezogen hat. Aber was steht denn im Mietvertrag dieses fiktiven Mieters? Zimmer sollten da ja irgendwie aufgeführt sein.

Vielleicht hat er ja sogar stolz Fotos von seiner neuen Wohnung gemacht…

Gruß!

Horst

Hallo

es gab vielleicht ein Übergabeprotokoll, in dem die Veränderung der Wohnung dokumentiert wurde bzw. gibt die Zimmerzahl des Nachmieters Aufschluss?!

Gruß