Muss ich ausziehen wenn Vermieter es verlangt?

Ich habe meine Wohnung Fristgerecht gekündigt (Sonderregelung 2Monate kündigungsfrist)
Nun habe ich ein Schreiben meines Vermieters (Karlsruher Versorgungsdienste) bekommen dass 3Wochen vor beendigung des Vertrages die Schlüssel zu übergeben sind, ich aber den Vollen Monat zahlen muss.
Kündigung wurde am 28.02 geschrieben,
es wurde zum 28.04 gekündigt, jedoch ist am 01.04 Schlüsselübergabe
und ich soll aber miete für den kompletten April bezahlen.

Ist das Rechtens?

Sowas habe ich noch nie gehört.

Hallo,

nein, Sie müssen nicht vorher ausziehen. Wenn Sie für den Monat April die Miete voll bezahlen, dann kann der Vermieter erst am 30.04.2013 die Wohnungsschlüssel verlangen. Sie haben bis zum letzten Tag des Monats für den Sie Miete zahlen das Hausrecht in Ihrer Wohnung und der Vermieter darf diese auch nicht ohne Ihre Erlaubnis eher betreten.

MfG P. Kunze

Ist das Rechtens?

Da Sie bis Ende des Monats die Miete zahlen können Sie auch die Wohnung bis dahin nutzen. Eine Schlüßelübergabe müssen Sie vorher nicht vornehmen.

Hallo,
Vielen dank für die schnelle Antwort!
Das Ding ist, dass ich mit meiner Freundin zusammen ziehe und ich ja dann doppelt Miete bezahlen müsste.
Im schreiben der versorgungsdienste steht Wort wörtlich „spätestens 3 Wochen vor Ende ist die wohnung und der Schlüssel zu übergeben“
Ich ziehe nun zum 1.04 zu meiner Freundin.
Das heißt dass ich an die versorgungsdienste auch nur den März bezahlen muss, da ich die Wohnung ja übergeben habe so wie der Vermieter es verlangt hat.
Was wenn er mir droht mit einer Klage?

Moin,
komische Daten:
Eine Kündigung zu einem Tag innerhalb eines Kalendermonats, zwei Monate Kündigungsfrist und eine nicht näher erläuterte Übergabe einen Monat eher.
Wie wäre es mit folgender Erklärung:
Man kann nur zum Ende eines Monat kündigen, also 30.04.
Dies hat der Vermieter verstanden, hat ein Bestätigungsschreiben geschickt, blöderweise mit einem Tippfehler: Statt die Kündigung mit einer Schlüsselübergabe am 1.05. zu bestätigen, steht da nun 1.4.
Der Hinweis, dass für den gesamten April noch die Miete zu zahlen ist, soll nur sicherstellen, dass der Mieter nicht denkt, er müsse nur anteilig bis zum 28.04. zahlen (weil das ja sein Termin ist, zu dem er gekündigt hat).

Mit dieser Erklärung ist alles rechtens und in Ordnung.
Einfach noch mal beim Vermieter nachfragen.

Sollte das nicht die Erklärung sein und alle Daten richtig, auch die mit der Kündigungsfrist etc.

Dann wäre das natürlich nicht rechtens.
Aber so wie der Mieter sich wohl vertipp hat und hier in der Anfrage von drei Wochen zu früh spricht, obwohl es vier wären, hat der Vermieter statt einer Fünf eine Vier eingetippt.

lg

PS: Wenn hilfreich, dann werten

Hier fallen 2 Sachverhalte zusammen:

  1. Sie haben fristgerecht gekündigt (sprich, die Kündigungsfrist eingehalten)

  2. Sie ziehen eher aus, als Sie müssen.

Der Vermieter kann die Miete April verlangen. Egal ob Sie eher ausziehen. Er hat aber kein Recht die Übergabe der Wohnung oder Schlüssel eher zu verlangen, als zum Mietende.

Möchte er die Wohnung und Schlüssel 3 Wochen vor Mietende haben, dann sollten Sie mit ihm sprechen und ihn darauf hin weisen, dass er dann keinen Anspruch auf die Miete ab dem Tag der Übergabe hat.

Die doppelte Miete hätten Sie mit einer früheren Kündigung umgehen können.

Sie sind solange Mieter und Schlüsselinhaber, bis der Vertrag endet!