Muss ich den Zeitwert der Matratze erstatten?

Hallo zusammen,

ich habe vor einigen Monaten einen Matratzenschaden in einer Herberge verursacht. Dabei hatte ich mich übergeben. Den Schaden habe ich bestätigt und es lief darauf hinaus, dass ich die Reinigungskosten zu tragen hätte. Später hieß es dann, dass die Matratze zu stark verschmutzt sei und sie ersetzt werden müsse. Da sie allerdings keine Ersatzmatratzen dieser Sorte mehr da hätten und diese auch nicht mehr produziert würden, müsste ich die Kosten für eine Neuanschaffung einer anderen tragen. Schon damals erschien mir das unverhältnismäßig und ich sagte von vornherein, dass ich in dem Falle nur den Zeitwert erstatten würde.

Nun, Monate später, flattert mir jetzt eine Rechnung ins Haus. Ich dachte sie hätten die Zeit genutzt, ein Gutachten über den Zeitwert zu erstellen, aber nein, es kommt ein Rechnung von 151 Euro. Dazu heißt es, eine Neuanschaffung sei notwendig gewesen, da die Verschmutzungen einfach zu groß gewesen seien. Neben der Matratze werden dann auch noch Kosten für die Reinigung der Bettwäsche und Arbeitsaufwand (15 bzw. 20 Euro) aufgeführt.

Ich finde das eine Unverschämtheit. Ich werde den Verdacht nicht los, dass sie sich einfach auf meine Kosten bereichern wollen. Ich sehe ein, dass ich für den Schaden verantwortlich bin. Aber diese Forderung ist vollkommen unverhältnismäßig. Der Matratze hat man ihr Alter buchstäblich schon angesehen, zudem wurde keinerlei Schonbezug verwendet und dann auch noch 15 Euro für die Reinigung der Bettwäsche sowie auch noch Arbeitsaufwand - hallo?

Muss ich diese Rechnung so wie sie ist begleichen? Ist nicht vielmehr der Zeitwert der Matratze entscheidend?
Der Geschädigte hat doch die Nachweispflicht und muss mir den Zeitpunkt der Anschaffung und die Höhe des damaligen Kaufpreises glaubhaft nachweisen, oder?
Gibt es eigentlich eine Lebensdauer-Tabelle mit Werten für Matratzen hier in Deutschland?

Vielen Dank für eure Ratschläge!

Hallo lili04

zunächst ist ein schaden entstanden der ersetzt werden muß § 823 bgb. jedoch ist zeitwertersatz angesagt. außer die matratze wäre zum schadenzeitpunkt neu oder neuwertig, also nicht älter als 1 jahr gewesen. dann ist neuwertersatz i.o. dies hätte aber der geschädigte konkret unter rechnungsvorlage der ankaufrechnung der beschädigten matratze zu beweisen

also wen dem nicht so ist = zeitwert. gehen wir davon aus, die m. ist 3 jahre alt, gehen wir weiter davon aus, dass die m damals genausoviel wie in der jetzigen rechnung steht gekostet hat = ersatz matr. etwa € 50,-.

wenn älter wie 3 jahr würde ich € 30,- dafür ansetzen.

eine abwertungstabelle für m. gibt es m. e. nicht.

auch die reinigungskosten sind zu ersetzen. diese stellen einen sogen. vermögensschaden dar. die in ansatz gebrachten € 15,- bis 20,- sind i.o. und nicht zu beanstanden. dies hätte durchaus höher angesetzt werden können.

ich hoffe ich konnte etwas helfen

hook

Hallo hook,

vielen Dank für deine Antwort. Habe mich mittlerweile intensiver eingelesen und sehe das genauso wie du. Ich habe den Schaden zu ersetzen, allerdings anspruchsgemindert und nicht in voller Höhe des Neupreises. (Gehört aber der Arbeitsaufwand ebenfalls zum Schaden?)
Das werde ich dem Geschädigten auch so zu vermitteln versuchen. Doch ich bin mir nicht ganz sicher, ob das so einfach geht. Was wäre denn die Alternative, wenn die keinen Zeitwert-Nachweis (die Matratze war definitiv älter als drei Jahre) erbringen wollen, Anwalt und Streitfall? Bzw. die Privathaftpflicht regeln lassen - aber die zahlen doch auch nur den Zeitwert (zudem möchte ich versuchen, sie vorerst außen vor zu lassen, oder ist das nicht empfehlenswert?)?
Ich bin da ziemlich unbewandert und würde mich freuen, wenn du da vielleicht noch einen kurzen Rat für mich hättest.

Dankbare Grüße,
lilo4

PS:
Falls in meinem Beitrag einen opportunistischen Unterton mitklang, bitte ich das mir zu nachzusehen, da ich dem Moment doch ziemlich verärgert über die Rechnung mit der vollen Summe war…^^

halo lilo04

danke für dein mail.

unterton … !? ist doch i.O. !

zurück zur sache - also ersetze nur zeitwert. das was die möchten ist auch sogenanntes „anspruchsbegründendes tatbestandsmerkmal“ wollen doch einmal sehen ob die den neupreisersatz sachlich und rechtlich begründen können … eher nicht.

anwalt nun ja, das ganze ist eigentlich kleinkram- kostet nur unnötige geld ca 1,3 bei einem streitwert von bis 200,- in etwa- ich habe jetzt keine rvg tabelle da- so in etwa bis 150,- anwaltskosten- unabhängig was dabei rauskommt - lohnt nicht, jetzt noch nicht !

Privathaftpflicht(PHV) - ist i.o. - melde doch diesen schaden dort - aber bitte nicht in schadenanzeige - erbrechen wegen zuviel promille ! -. sondern es war dir einfach schlecht - magen verdorben- ph versicherer muss sich mit dem fall befassen und sich mit der JH auseinandersetzen - du bist dann eigentlich aus dem schneider !

wenn du die PHV nicht einschalten möchtest :

wenn die keinen " Neuwertnachweis " erbringen wollen - i.o., zahle den zeitwert- und warte was kommt- schreibe aber bitte dann konkret, sachlich aber höflich ! zu barsche briefe fordern gerne eine ungewollte gegenreaktion heraus-

Grüße und viel Glück

hook

Danke für deine Hilfe. Ich werde es erst mal über die PHV versuchen. Mir ging es ja nur darum, dass nur der Zeitwert zu ersetzen ist. Da die PHV diesen ja sowieso nur ersetzt, soll so erst mal über die der Nachweis erfolgen, sofern sie es denn als Schaden anerkennen.
Grüße,
lilo4

Hallo

danke, ok. viel Glück

hook