Muß ich renovieren bzw. Tapeten entfernen?

Hallo alle Wissenden,
wir werden jetzt nach 5 Jahren Mietzeit aus unserer 4 Zi-Wo. ausziehen. Der Vermieter war mit der Hausverwalterin da und will jetzt, daß wir die Tapeten abmachen, da ich Farben, wie ROT, Türkis, Rosa und teilweise Braun benutzt habe. Als wir eingezogen sind, haben wir eine unrenovierte Wohnung übernommen, die teilweise blaue Wände hatte und es wurde damals mündlich (ohne HW) vereinbart, daß wir bei Auszug nicht renovieren müssen, lediglich die Decke anlegen, da diese beim Einzug vom Vermieter gestrichen wurde, da sie sehr schlimm aussah… Muß ich das jetzt machen? Weiß streichen oder Tapete ab… es würde sich hier um 4 Zimmer handeln…
Des Weiteren rostet die Heizung im Bad unten etwas und ich soll das beheben - sprich streichen… auch soll ich alle Türen streichen bzw. ausbessern… Muß ich das machen? Zählt das nicht zur Abnutzung?
Im Garten soll ich noch das Unkraut zupfen und ihn richtig hübsch machen… wie der aussah als wir eingezogen sind, weiß unser Vermieter wohl nicht mehr…
Auch sollen wir alle Dübel entfernen und die Löcher zuspachteln… darf das verlangt werden?
Ich wäre Ihnen sehr froh, wenn Sie mir weiterhelfen könnten und ich freue mich über alle Antworten…
DANKE
LG Saskia

Halli Saskia,

Was steht im Mietvertrag drin??? Mündliche Absprachen sind- soweit sie nicht durch einen Zeugen bezeigt werden können - wenig wirksam. Aussage gegen Aussage.
Dübellöcher sind, soweit es sich dabei um Löcher handelt, die zum Aufhängen von Möbelstücken und dem normalen Equipment einer Wohnung handeln nicht wieder zu verschließen. Das ist Vermietersache.

Selbst im Bad in den Fliesen muss ein Vermieter das hinnehmen.
Abnutzungen an der Tür und an der Heizung sind Verschleißsachen und in der Miete mit enthalten. Die Miete soll vom Vermieter auch zur Instandhaltung angelegt werden und nicht nur zur Deckung laufender Kosten. Liegen hier allerdings grobe Einwirkungen von außen vor, muss der Mieter durch seine Haftpflicht dafür eindtreten.
Jetzt zum Malen: Was steht im Mietvertrag. Es ist unwichtig, wie die Wohnung übernommen wurde. Gleiches gilt für den Garten. Steht die „Pflege“ des Gartens mit drin, muss gekrautet werden. Steht nur die „Nutzung“ drin nicht.
Der Vermieter kann nicht davon ausgehen, es sei allgemein üblich der Mieter malt alles bei Auszug weiß.
Falls Sie eine Kaution hinterlegt haben, wird der Vermieter diese wohl einbehalten, wenn sie seinen Forderungen nicht nachkommen. Dann müssen Sie diese einklagen. Das wird stressig. Frage: Was ist ihnen lieber? Malen oder Gericht?
Versuchen sie mit dem Vermieter noch einmal zu reden und dabei auf die mündlichen Zusage von vor 5 Jahren zu berufen.
Hoffe geholfen zu haben.
Gruß Pentagon US
Hoffe geholfen zu haben.

Hallo!

Also als erstes solltest du hier mal den Mietvertrag durchlesen. Dort ist eigentlich alles genau geregelt. Stellt sich der MV, aus welchen Gründen auch immer, als nicht aussagekräftig heraus, wäre es sinnvoll, dem Vermieter mittels Beweis (Fotos, unterschriebene Übernahmeprotokolle, Zeugen o. ä.) den früheren Stand und die erbrachten Leistungen darzulegen. Fällt das alles aus, wird es komisch. Dann braucht man auf jeden Fall einen Rechtsbeistand, also Rechtsanwalt oder Mieterbund. Denn dann muss ja nach den allgemein gültigen Rechtssprechungen entschieden werden. Grundsätzlich würde ich aber mal sagen, das dich die Türen und die Heizungen sicher nicht betreffen. Türen eventuell nur dann, wenn sie durch mutwillige Beschädigungen (z.B. durch Kinder, Katzen…) renovierungsbedürftig sind und Heizkörper ebenso. Allerdings rosten HK´s nicht mal eben so. Bei alten Stahl-Radiatoren eben wegen des Alters und bei moderneren Flachheizkörpern erfahrungsgemäß dann, wenn es sich um billige Baumarktware handelt.

Viel Erfolg.

Sorry, befinde mich gerade im Urlaub.