Muss im Mietvertrag die Quadratmeterzahl stehen?

Guten Tag,

ich möchte gerne wissen, ob im Mietvertrag die Quadratmeterzahl festgehalten sein? In meinem Mietvertrag steht sie nicht. Wenn mir mein Vermieter mündlich eine wesentlich größere Fläche mitgeteilt hat, als ich durch Nachmessen festgestellt habe, habe ich eine Chance auf Mietminderung oder fristlose Kündigung? Ich kenne die 10%-Klausel für Mietflächenübertreibung, aber gilt die auch für mündliche Vereinbarungen?

danke für die Antwort schon mal im Voraus. :wink:

Frohe Weihnachten bald…
ronaldinho

seltsam wie hat dein vermieter denn die miete berechnet? die wird doch nach qm berechnet.dann kommen die nebenkosten dazu ,welche auch oft danach berechnet werden.wie lange wohnst du denn schon dort? oder ist es neu bezug?ich würde den vermieter schriftlich bitten das zu klären und im mietvertrag nach zutragen wenn du einverstanden bist. mündlich ist immer so eine sache der ehre, wer hat die noch? also versuch eine schriftliche richtigstellung im mietvertrag.

Hallo,

meines Wissens ist die Angabe der Quadartmeter im Mietvertrag nicht zwingend. Sie können daher den Mietzins nicht kürzen, es gibt ja kein Bezug.
Bei den Nebenkosten sieht die Sache anders aus, hier werden für die Abrechnung Quadratmeterangaben benötigt. Werden hier falsche Quadratmeterzahlen als Grundlage zur Nebenkostenabrechnung genutzt, kann eine Neuberechnung der Nebenkosten, mit den richtigen Quadratmetern, verlangt werden.

MfG Fred Ahlden

Angaben wie immer ohne Gewähr!

Guten Tag,

ich möchte gerne wissen, ob im Mietvertrag die
Quadratmeterzahl festgehalten sein? In meinem Mietvertrag
steht sie nicht. Wenn mir mein Vermieter mündlich eine
wesentlich größere Fläche mitgeteilt hat, als ich durch
Nachmessen festgestellt habe, habe ich eine Chance auf
Mietminderung oder fristlose Kündigung? Ich kenne die
10%-Klausel für Mietflächenübertreibung, aber gilt die auch
für mündliche Vereinbarungen?

danke für die Antwort schon mal im Voraus. :wink:

Frohe Weihnachten bald…
ronaldinho