Muss man Grundsteuer zahlen, wenn im

… Mietvertrag von 1962 steht, dass die Miete keine Grundsteuer enthält ?

… Mietvertrag von 1962 steht, dass die Miete keine
Grundsteuer enthält ?

Die Grundsteuer kann der V. an den Mieter abwälzen. Und wenn im Mietvertrag audrücklich steht, dass keine Grundsteuer in der Miete enthalten ist, dann kann der V. schon nachfordern.

Wolfgang D.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/g1/grunds…

und ich war immer der meinung, das man nur das bezahlen muss, was man vertraglich abspricht. also wenn in meinem vertrag drin steht, das ich die zu zahlen hab, dann muss ich zahlen. aus der aussage, das die grundsteuer nicht in der miete enthalten ist, ergibt sich keinen zahlungs und abrechnungsgrundlage.