Muß man nach fristloser Kündigung noch Miete zahlen wenn

Muß man trotz fristloser Wohnungskündigung vom Vermieter dennoch die volle oder überhaupt noch Miete  weiter zahlen ,wenn man aufgrund Wohnungssuche noch eine Zeit in der Wohnung verweilen muß ?
Vor allen wenn man Kinder hat ,muß ja erst ein geeigenetes Objekt gefunden werden.

Bitte nur antworten wer es wirklich weiß.

Danke

Bei einer fristlosen Kündigung stellt sich ja zuerst die Frage, ob diese rechtlich in Ordnung geht. Wenn ja, dann endet das Mietverhältnis mit dem Kündigungsdatum. Aber statt der Mietzahlung hat der Vermieter ein Recht auf einen gleich hohen Schadensersatz, weil er die Wohnung nicht weiter vermieten kann.

Kommt es von Seiten des Vermieters zu einer Räumungsklage, sind dise nicht geringen Kosten auch vom Mieter zu tragen. Aber alles unter dem Gesichtspunkt, dass die fristlose Kündigung nicht angreifbar ist.

huhu,

Klar vor allen wenn man Kinder hat muss man das dreifache der Miete bezahlen.

Nun mal ganz erlich, jemand benutzt fremdes Eigentum und meint dafür nicht aufkommen zu müssen???

Miete ist aber wirklich keine mehr fällig sondern eine Nutzungsentschädigung. Diese ist in der Regel zeitanteilig in höhe der damaligen Miete zu entrichten. hier ganz gut und kurz beschrieben. klick.

cu.

Moin, die Miete ist bis zur Räumung der Wohnung (Schlüsselübergabe) zu entrichten.     Gruß connection

Muß man trotz fristloser Wohnungskündigung vom Vermieter dennoch die volle oder überhaupt noch Miete  weiter zahlen,wenn man aufgrund Wohnungssuche noch eine Zeit in der Wohnung verweilen muß ?
Vor allen wenn man Kinder hat ,muß ja erst ein geeigenetes Objekt gefunden werden.

In einer Position erst lange ein geeignetes Objekt aussuchen zu können, ist man i.d.R. nicht mehr, wenn man fristlos gekündigt wurde.

Vorausgesetzt die fristlose Kündigung war berechtigt (d.h.: der Mieter hat sich vertragswidriges Verhalten zuschulden kommen lassen), dann ist es zudem äußerst unklug, die Wohnung nicht spätestens bis zum Ablauf der vom Vermieter gesetzten Räumungsfrist zu räumen.

Natürlich berechtigt vertragswidriges Verhalten nicht dazu, die Mietsache des Geschädigten noch weiter kostenlos zu nutzen. Diese Frage sollte sich eigentlich gar nicht stellen … Vielmehr ist der gesamte verursachte Kündigungsfolgeschaden zu ersetzen.

Bei Nichträumung/Weiternutzung könnte das z.B. sein:

  • Nutzungsausfallentschädigung mind. in Höhe der zuletzt vereinbarten Miete bis der Vermieter sein Eigentum geräumt zurückerhält
  • Räumungsklage und Zwangsräumung: Kosten des gerichtlichen Verfahrens bis zum Räumungsurteil (Anwälte, Gerichtskosten), Kosten der Durchführung der Zwangsräumung (Gerichtsvollzieher, Spedition, Lagerhaus, Versteigerungskosten, Müllgebühren)
  • Folgeschäden Dritter: z.B. weil der Anschlussmieter nicht fristgerecht einziehen kann (dessen doppelte Umzugskosten, Möbeleinlagerungskosten, Zwischenunterbringungskosten)

Gegebenenfalls empfiehlt es sich, statt stoisch weiterzunutzen und damit seinen Schuldenberg zu erhöhen, schnellstens beim Wohnungsamt vorzusprechen zwecks Einweisung in eine Notunterkunft.

Gruß Rudi

Hallo aus Bernburg,

die Hürden einer fristlosen Kündigung BGB § 543 hat der Gesetzgeber hoch gehängt. Frau oder Fam. mit Kind® sollten damit sofort zum Sozialamt, das Miete übernimmt damit Obdachlosigkeit vermieden wird und prüft kostenlos ob die fristlose Kündigung wirksam und berechtigt ist.
Selbstverständlich muss für die Nutzung fremden Eigentumes bezahlt werden! Vermieter haben Pfandrecht!
Eine Räumungsklage dauert dagegen mehrere Monate und wird meist nicht angestrebt, weil sie vom Kläger vorfinanziert werden muss. Ist bei den Verklagten nichts pfändbares oder verwertbares zu holen, muss der Prozessgewinner sogar die kompletten Gerichtskosten tragen. Hat dann einen Titel und kann diesen vom Gerichtsvollzieher, der auch bezahlt werden muss. Auch der Einsatz von Polizei und Feuerwehr (wenn Räumlichkeiten gewaltsam geöffnet werden müssen), ist zu bezahlen.

Miete braucht nicht vom Jobcenter übernommen werden ,die haben wir immer bezahlt und könnten es auch weiterhin.