MV vor Mietbeginn vom Vm gekündigt

Hallo ihr lieben ich nochmal,leider sind die anderen Beiträge von mir weg/eingestellt,danke trotzdem für eure antworten.

Also Mieter L(alleinsth 2 kinder) möchte von der Stadt aufs Land ziehen ab 1.7.2012.

Mieter L hat im März 2012, den MV fürs Land unterschrieben( Der VM vom land hat das haus im nov 2011 käuflich erworben).
Mieter L hat danach dem VM in aus Stadt die Wohnung gekündigt.

Das Haus auf dem Land ist renovierungsbedürftig,Renovierung hat Mieter L übernommen, Heizung und Klärgrube wollte der VM vom Lande übernehmen. Mieter L hat die Renovierungen schon abgeschlossen und wollte Laminat verlegen.

Heute bekam Mieter L, Post von dem VM auf dem Lande, in dem steht das die Kosten für Heizung und Klärgrube zu teuer werden,die Handwerker waren da und möchten fristgerecht kündigen zum 30.6.2012,somit kommt kein Mietvertrag zu stande ab dem 1.7.2012.

Mieter L hat seine Stadtwohnung längst gekündigt und der Stadt VM sagt zu Mieter L, gekündigt ist gekündigt Auszug bis spätestens 30.6.2012.

danke

Auch, wenn ich nicht mit Sicherheit sagen kann, alles verstanden zu haben, ist ein Mietvertrag, jedenfalls, wenn es sich wie hier wohl um einen Wohnraummietvetrag handelt, nicht einfach durch den VM kündbar.

Was das mit den Handwerkern auf sich hat, vermag ich nicht zu beurteilen, und es gibt in ganz extremen Ausnahmefällen auch die Möglichkeit, sich von einem Vertrag zu lösen. Das aber kann hier nicht beurteilt werden (ist so auch nicht ersichtlich) und würde meist auch Ersatzansprüche gegen den VM nach sich ziehen.

Grundsätzlich gilt aber: Verträge sind einzuhalten, insb. Wohnraummietverträge, auch dann, wenn der Zeitpunkt der Leistungspflichten erst für die Zukunft festgesetzt wurde.

Gruß
Dea

Hallo.

Man könnte hier an einen Wegfall der Geschäftsgrundlage denken, wenn sich unerwartet herausstellt, dass der Vermieter übermäßig belastet wird und das im Vorfeld nicht absehbar war.

Der Mieter hat allerdings für die bisher aufgewendeten Arbeiten einen Ersatzanspruch.