Nach 26 Jahren Miete - Ersattung kaputter, einfach (!) veglaster Fenster?

In der elterlichen Wohnung, die 26 jahre bewohnt wurde, gibt es Doppelfenster, die äußeren sind noch einfach Verglaste und werden nun bei der Wohnungsübergabe teilweise beanstandet (eines hat ein Loch, das andere ein Riss, wahrscheinlich flog mal eine Taube dagegen). Mich würde nun interessieren, ob es tatsächlich in der Verantwortung des Mieters legt oder Vermietersache sein könnte…

IMHO ist hier der Vermieter ersatzpflichtig. Bevor eine Inanspruchnahme des Mieters wegen der Beschädigung der Sache in Betracht kommt, ist die Frage nach der Ersatzfähigkeit zu stellen: Haben die Femster mehr als 26 Jahre auf dem Buckel, scheidet schon deshalb eine Haftung des Mieters aus, § 535 BGB.

Darüberhinaus haftete der Mieter nur für solche Schäden, die entstehen, wenn er „vorsätzlich oder fahrlässig seine Obhutspflicht“ pfleglichen Umgangs der Mietsache verletzt.
Wie der Vermieter bei einer Beschädigung der äußeren Doppelverglasung entsprechenden Beweis antreten will, erschliesst sich mir nicht. Er trägt jedenfalls
für (s)eine Schadensersatz forderung die Beweislast, § 538 BGB :smile:

G imager