Nach Wohungsübergabe Mangel

Nach erfolgter Wohnungsübergabe + Protokoll meldet sich nach 2 Wochen nun der Vermieter und will dass wir sämtliche Holzpanelldecken (mit Spots) entfernen, da sonst keine Überprüfung der Elektroinstallation möglich ist (VDE).

Bei der Wohnungsübergabe war der Nachmieter ebenfalls anwesend und es wurde schriftlich festgehalten, dass dieser u.a. diese Decken übernimmt, also in sein Eigentum übergehen.
Auch wurden die Decken nicht als Mangel oder als Rückbau im Übergabeprotokoll gekennzeichnet.

Darf der Vermieter nun darauf bestehen dass ich diese Decken entfernen muss? Oder ist das nun Sache des Nachmieters, bzw. Vermieters? Was passiert wenn nach Abriss der Decken weitere folgearbeiten auftreten sollten oder gar der Nachmieter sich dann fragt wo die Decken geblieben sind?

Die Elektroinstallation ist gut 20 Jahre alt (2 Adrig ohne Schutzleiter) und soll damit auch nicht VDE überprüfungsfähig sein.

Dann habe ich noch ein paar Zeilen aus dem Internet:

Liegt ein schriftliches Übergabeprotokoll vor, oder gibt es Zeugen für die Übergabe, dann kann der Vermieter nachträglich keinerlei Forderungen erheben, wenn er diese nicht bis zum Zeitpunkt der Wohnungsübergabe erhoben hat (BGH NJW 83, 446; LG Braunschweig WM 97, 470)
Das LG Braunschweig WM 97, 470 hat ferner festgehalten, dass der Vermieter in solchen Fällen auch nicht behaupten kann, er habe bei der Wohnungsübergabe die Mängel nicht erkennen können.
Im Gegenteil, er war verpflichtet, eine besondere Sorgfalt walten zu lassen bei der Übergabe.

hallo,

ich sehe das wie du und weiss auch nur das, was du bereits im internet gefunden hast: nach der übergabe und dem gemeinsam verfassten protokoll hat der VM keinerlei ansprüche mehr. die müssten jetzt auf den nachmieter übergegangen sein, wenn dieser die decken als neu-eigentum nun erhalten hat.

viel erfolg!!
mannheim13

Hallo,

Mehr, als das, was Sie bereits heraus gefunden haben, kann ich Ihnen auch nicht sagen. Der Vermieter kann dies im Nachhinein nicht verlangen.

Lieben Gruss mitredenwill

Hallo!
Danke für die Frage. Vorweg: Ich bin kein Anwalt.
Nach meiner Kenntnis muss eine Wohnung in dem Zustand zurück gegeben werden wie es vereinbart wurde. Dies geht aus dem Mietvertrag hervor. Wenn dort steht, dass die Wohnung übergeben werden muss, wie sie übernommen wurde und die Holzdecke wurde von euch eingebracht, müsst ihr sie entfernen. Es geht ja hier nicht um Beschädigungen oder Mängel sondern Veränderungen am Mietobjekt. Von daher sind die von dir zitierten Urteile m.E. nicht uneingeschränkt anwendbar.

Daran ändert weder ein Übergabeprotokoll etwas noch eine Vereinbarung mit dem Nachmieter (die betrifft nämlich nicht das Mietverhältnis).

Allerdings: Man könnte das Nichterwähnen im Übergabeprotokoll auch als neue Vereinbarung interpretieren. Ein gewagtes Spiel mit einer 50:50 Chance aus meiner Sicht.
Bitte unbedingt anwaltlich beraten lassen!

Wünsche viel Erfolg!

Tut mir leid, kenne mich nicht aus.

Hallo,

auch vor 20 Jahren hätte es wohl VDE-gemäß ausgeführt werden müssen.
Sofern die Spots Niedervolt sind, ist eine zweiadrige Ausführung ab Trafo doch ok.

Wenn der Vermieter die Decke bei der Übergabe nicht bemängelt und der Nachmieter diese übernommen hat, würde ich mir da erstma wenig Gedanke machen und den Vermieter daruaf hinweisen.

Gruß
David

seltsame Mitteilungen gibt es hier! ich berate ehrenamtlich Bedürftige. ich weiss selten wo diese wohnen - deshalb: jedes gericht kann anders entscheiden und natürlich hat der Vermieter das Recht von ihm nicht genehmigte Um- Ein- oder Ausbauten rückbauen und den Zustand bei Anmietung zu verlangen und sämtliche Kosten einzuklagen.

Hallo,
im Prinzip hast Du Dir die Frage ja schon selbst beantwortet. Mit einer Ausnahme: Elektroinstallationen haben grundsätzlich den Mindestanforderungen zu entsprechen. Phase und Null-Leiter alleine reichen nicht aus, es muß zusätzlich unbedingt ein Schutzleiter installiert sein. Kommt es durch diese unsachgemäße Handlung später mal zu einem Brand, trägst Du auch im Nachhinein die alleinige Verantwortung dafür. Auch dann, wenn Du schon längst aus der Wohnung raus bist. (Verursacherprinzip) Dieser Verantwortung kannst Du nur entgehen, wenn Du schriftlich den Nachmieter diese Tatsache darlegst und ihn darin aufforderst, den Schutzleiter selbst zu installieren. Eine sog. Nullung (Erdleitung mit dem Nullleiter verbinden) ist unzulässig und geht bei einer FI-Schaltung (Fehlerstromschaltung), falls vorhanden, sowieso nicht. Der würde Dir dann pausenlos rausfliegen. Wenn Du diesen Nachweis der Unterrichtung und Aufforderung zur Änderung hast und der Nachmieter akzeptiert das, dann bist Du aus dem Schneider und der NM ist für die Reparatur selbst verantwortlich. ABER NUR DANN!

Hallo,
nach meinem Kenntnisstand ist es so, dass das Übergabeprotokoll entscheidend ist. Somit hat der Vermieter keine Ansprüche, die im nach hinein bemängelt werden dürfen und können.
Dennoch empfehle ich dir, einen Anwalt hinzu zu ziehen.
Es könnte sein, das es sich lohnt, sollte es auf einen Rechtsstreit hinaus laufen.
Gruss Daylighter

Hallo,

lassen Sie sich nicht ins „Boxhorn“ jagen!!! Wenn per Protokoll unterschrieben ist, dass diese Dinge vom Nachmieter übernommen werden-mit Ihrer, dem Neumieter und Vermieter seiner Unterschrift, hat sich das Problem generell für Sie erledigt.
Diskutieren Sie mit dem Vermieter nicht lange rum, schreiben Sie ihm das klipp und klar (mit Einschreiben/Rückschein)und drohen Sie ggf.mit rechtl. Schritten (was Sie aber nur androhen!). Wenn der Vermieter gegen Sie klagen würde, fällt er 100ig aufs Kreuz damit und ich denke, das weiß er auch. Das ist eine Bluff, um ggf.bisl etwas gut zu machen.
(finanziell).
Das Urteil, was Sie anführen, entspricht meinen Darlegungen!

MfG Maximilian123

Hallo Joker,

aufgrund der Vereinbarung und der erfolgten Übergabe ist es nun Sache des Nachmieters bzw. des Vermieters.

Eine solche Vereinbarung bzw. ein Übergabeprotokoll wäte nicht mal das Papier Wert, auf dem es geschrieben ist. Das sieht das OLG offensichtlich genau so.

Berufe dich auf die Übergabe, in der der Rückbau nicht vereinbart ist, vielmehr ging die Decke an den Nachmieter über.

Gruß Knarf

Joker,
das hört sich so an, wie alles richtig gemacht. Du hast ein unterschriebenes Protokoll, in dem die Decken nicht bemängelt werden.
Weise den VM darauf hin, daß in Rahmen der Übergabe keinerlei Mängel bzgl. der Deckeninstallationen festgehalten wurden und Du Dich von daher nicht in der Pflicht siehst nachträglich noch Nachbesserungsarbeiten durchzuführen.

Best of luck!