Nach Wohungsübergabe Mangel

Nach erfolgter Wohnungsübergabe + Protokoll meldet sich nach 2 Wochen nun der Vermieter und will dass wir sämtliche Holzpanelldecken (mit Spots) entfernen, da sonst keine Überprüfung der Elektroinstallation möglich ist (VDE).

Bei der Wohnungsübergabe war der Nachmieter ebenfalls anwesend und es wurde schriftlich festgehalten, dass dieser u.a. diese Decken übernimmt, also in sein Eigentum übergehen.

Darf der Vermieter nun darauf bestehen dass ich diese Decken entfernen muss? Oder ist das nun Sache des Nachmieters, bzw. Vermieters? Was passiert wenn nach Abriss der Decken weitere folgearbeiten auftreten sollten oder gar der Nachmieter sich dann fragt wo die Decken geblieben sind?

Die Elektroinstallation ist gut 20 Jahre alt (2 Adrig ohne Schutzleiter) und soll damit auch nicht VDE überprüfungsfähig sein.

Dann habe ich noch ein paar Zeilen aus dem Internet:

Liegt ein schriftliches Übergabeprotokoll vor, oder gibt es Zeugen für die Übergabe, dann kann der Vermieter nachträglich keinerlei Forderungen erheben, wenn er diese nicht bis zum Zeitpunkt der Wohnungsübergabe erhoben hat (BGH NJW 83, 446; LG Braunschweig WM 97, 470)
Das LG Braunschweig WM 97, 470 hat ferner festgehalten, dass der Vermieter in solchen Fällen auch nicht behaupten kann, er habe bei der Wohnungsübergabe die Mängel nicht erkennen können.
Im Gegenteil, er war verpflichtet, eine besondere Sorgfalt walten zu lassen bei der Übergabe.

Hallo,

aus Ihrer Schilderung schließe ich, dass die Paneeldecken in das Eigentum des neuen Mieters übergegangen sind. Aus meiner Sicht müßte der Vermieter sich damit an den neuen Eigentümer wenden.
Hätte nur der Vermieter die Decken übernommen, dann könnte er Ansprüche, aber nur bis zur Übergabe an den neuen Mieter, stellen.
Weisen Sie Ihren ehemligen Vermieter auf das Protokoll hin und teilen Sie ihm mit, dass Sie nicht mehr Eigentümer der Paneeldecken sind.

mfG P. Kunze

Ganz einfach - wenn ein Übergabeprotokoll mit beiderseitigen Unterschriften vorliegt, ist dies gültig und somit bindend.

Damit bist du def. aus der Nr. raus und brauchst keine Arbeiten ausführen an Dingen die dir zwischenzeitlich nicht mehr gehören.

Viel Erfolg weiterhin.

Hallo,

war der Vermieter bei der Wohnungsübergabe anwesend und hat er vor Ort das Protokoll unterschrieben?
Wer hatte die Holzpaneelen und die Spots eingebaut - der Vermieter oder Du?

Gruß,
FvS

Sie haben völlig Recht. Wurde das Übergabeprotokoll von ihrem Vermieter unterzeichnet und dort festgehalten, dass die Wohnung mängelfrei an ihn übergeben wurde, kann er keine Forderungen mehr geltend machen.

Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Leider habe ich etwas verwechselt.
Es wurde kein Übergabeprotokoll, sondern ein „Abnahmeprotokoll“ zusammen mit dem Nachmieter erstellt + die Übernahmeerklärung von u.a. den Decken. (Vermieter hat auch ein Exemplar bekommen)
Ändert dies etwas an der Sachlage?

Sie haben völlig Recht. Wurde das Übergabeprotokoll von ihrem
Vermieter unterzeichnet und dort festgehalten, dass die
Wohnung mängelfrei an ihn übergeben wurde, kann er keine
Forderungen mehr geltend machen.

Hallo,

meiner Meinung nach kann der Vermieter keine Forderungen mehr erheben, da ja mit dem Protokoll alles evtl. Mängel festgehalten worden sind und er das Protokoll auch gegengezeichnet hat. Weiterhin wurde ja festgehalten, dass der Nachmieter die Decken so übernimmt wie sie jetzt sind.
Also kann sich der Vermieter nur noch an den neuen Mieter halten.

MfG

Petra0801

Hallo,
es bestehen keinerlei Ansprüche gegen dich.
Das Übergabeprotokoll hätte sonst die Deckenkonstruktion bemängeln müssen.
Es handelt sich auch nicht um einen versteckten Mangel. Eine veränderte Deckenkonstruktion ist sofort sichtbar.

Du kannst das ganz gelassen sehen.
Müsstest auf das Schreiben vom Vermieter noch nicht einmal reagieren.
Er müsste dich ggf. verklagen und diesen Prozess verliert er ganz bestimmt.

Viele Grüße
Llissy

Elektrische Leitungen fallen meines Wissens prinzipiell in den Verantwortungsbereich des Vermieters, somit auch die damit verbundenen Kosten. Der Vermieter sollte sich ohnehin an den neuen „Eigentümer“ der Holzdecke wenden.

Im Prinzip ist dies das Gleiche. Hat der Vermieter dieses Protokoll unterschrieben und steht darin, dass die Wohnung mängelfrei ist?

Hallo,

normalerweise dient das Wohnungsabnahmeprotokoll dazu, den Zustand festzuhalten und zu verhindern, dass nachträglich noch weitere Forderungen erhoben werden.

Vorliegend dürfte das Protokoll sogar dazu dienen, den vertragsgemäßen Zustand bei der Rückgabe festzuhalten, d.h. die Decke durfte in diesem Zustand zurück gegeben werden. Es hat meines Erachtens eine Einigung zwischen dem Vermieter und Ihnen stattgefeunden, dass die Decke nicht zu entfernen ist.
An diese Einigung ist der VM gebunden.

Ich würde die Forderung als unbegründet zurückweisen und keine Arbeiten ausführen.

Leider ist mir deine Schilderung nicht klar. Wer ist denn nun der Nachmieter? Einerseits entnehme ich, dass du der Nachmieter bist, andererseits schreibst du, dass der Nachmieter anwesend war und die Decken übernehmen wollte.

Wenn durch Sie die Beleuchtung dieser Paneldecke nicht nach den Regeln installiert wurde, dieses nach dem Auszug aber erst festgestellt wurde, dann hat Ihr Vermieter das Recht auf Nachbesserung. Erst nach einer Zeit von 6 Monaten wäre dieser Anspruch verjährt, denn dann endet auch die Frist für verdeckte Mängel.

Sorry,aber das ist wirklich eine Sache für den Rechtsanwalt.

Gruß connection

Hallo,
damit ist doch alles beantwortet. Übergabeprotokoll gut aufbewahren. Nachträgliche Mängel können nach Übergabe und beiderseitiger Unterschrift nicht mehr geltend gemacht werden. #
MfG
Sabine Kruse

Hallo,

da kann ich nur dem zustimmen, was Sie dem Internet entnommen haben.

MfG

Das hast Du doch schon selbst beantwortet.
Wenn im Übergabeprotokoll alles iO ist, kann er, nachträglich, nur dann Forderungen erheben wenn es sich um verdeckte Mängel handelt, die dir aber bekannt waren