Nachbar/Hausmeister vorbestraft. Sonderkündigung?

Hallo, 
mich habe ein ungewöhnliches Anliegen, die Überschrift verrät ja schon ein bisschen.
mal angenommen ein junges Pärchen wäre vor zwei Monaten in eine neue Wohnung gezogen und hätte etwa einen Monat später heraus gefunden, dass der Hausmeister der mit im Haus wohnt und einen Schlüssel für die Wohnung hat unter anderem wegen Körperverletzung vor bestraft ist.
und kurz darauf käme es dann zum Streit und der Hausmeister würde dem Mann drohen er würde ihm die Kelhe durchschneiden wenn er so etwas nochmal sagen würde. 
Beim Versuch das Missverständnis aufzuklären würde er dann zwar sagen, er habe es nicht so gemeint trotzdem hätte man wohl ein ungutes/unsicheres Gefühl bei der sache.

welche Möglichkeiten hätte man um so schnell wie möglich aus dem Mietvertrag heraus zu kommen?

vielen dank schon mal 

giniwini

Ps. Sorry für die blöde Formulierung aber w-w-w will das ja so.

mal angenommen ein junges Pärchen wäre vor zwei Monaten in
eine neue Wohnung gezogen und hätte etwa einen Monat später
heraus gefunden, dass der Hausmeister der mit im Haus wohnt
und einen Schlüssel für die Wohnung hat unter anderem wegen
Körperverletzung vor bestraft ist.

Die Vorstrafe interessiert eigentlich nicht wirklich. Warum hat der Hausmeister einen Schlüssel?

und kurz darauf käme es dann zum Streit und der Hausmeister
würde dem Mann drohen er würde ihm die Kelhe durchschneiden
wenn er so etwas nochmal sagen würde. 

Sollte für eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses durch den Mieter ausreichen:

http://www.koelner-hug.de/index.php?id=141&tx_ttnews…

Alternativ könnte man den Vermieter davon in Kenntnis setzen, der vermutlich an einem derartigen Verhalten des Hausmeisters wenig Interesse haben dürfte und diesen seinerseits fristlos entlassen könnte.

Kurzum: Das Aussprechen von Morddrohungen dürfte eine außerordentliche Kündigung im Sinne des § 569 und § 543 rechtfertigen.

… so sie beweisbar ist.

vnA

Hallo,

also nur meine Meinung:

so etwas muss man zunächst beweisen können, sonst könnte das juristisch zurück schlagen…

Kann man das beweisen hat der Eigentümer für entsprechende Schritte zu sorgen.

Im Falle, dass man das beweisen kann, ist eine fristlose Kündigung nach § 569 BGB Abs. 2 sicher möglich.

Über Risiken und Nebenwirkungen fragens Sie den Anwalt Ihres Vertrauens…

Gruß

Zunächst käme hier nur eine außerordentliche, fristlose Kündigung, keine _Sonder_kündigung in Betracht.

Es ist zu bezweifeln, dass die durchdränge, da es einem dazu erforderlichem „wichtigen Grund“ n. § 543 BGB mangelt, „insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien (!)“, wonach „unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist (…) nicht zugemutet werden kann.“

Welchen Anteil trüge der Vermieter denn an der Vorstrafe oder verbalen Entgleisung seines mit Hausmeistertätigkeiten betrauten Mieters?

Die übrigens zu beweisen wäre, wenn der Vermieter zwei Monatsmieten nach friistlosem Auszug einklagt oder die Kaution einbehält :frowning:

Warum man bei der Konstellation nicht längst den Zylinder der Wohnungstür austauschte, erschliesst sich hier nicht :open_mouth:

Eine ordentliche Kündigung bleibt hingegen unbenommen.

G imager

nun dass der Hausmeister einen Schlüssel hat ist vom Vermieter so gewollt aus, wie er sagt Feuer und WasserSchutz technischen gründen oder so. 

ich kann doch bei einer Mietwohnung auch nicht so mit nichts dir nichts das schloss austauschen oder?

nun diese Antworten ernüchtern mich etwas ich bin echt ratlos. Ich trau mich ehrlich gesagt nicht mehr alleine vor die Türe ( klingt jetzt vielleicht übertrieben für jemanden der nicht dabei war aber…)
und das soll ich jetzt noch 3 Monate so durchstehen?

Moin auch,

ich kann doch bei einer Mietwohnung auch nicht so mit nichts
dir nichts das schloss austauschen oder?

Doch, kannst Du. Du musst aber das alte Schloss aufbewahren und beim Auszug wieder einbauen.

Ralph

Hallo!

nun dass der Hausmeister einen Schlüssel hat ist vom Vermieter
so gewollt…

Manche Leute haben seltsame Wünsche. Den Schlüssel für anderer Leute Wohnung zu haben, ist so ein seltsamer Wunsch. Geht gar nicht. Also: Umgehend neuen Schließzylinder einbauen, alten Schließzylinder aufbewahren und bei Auszug wieder einsetzen. Ja, darf man. Nein, Vermieter muss nicht gefragt werden. Und nein, den Schließzylinder lässt man nicht vom Hausmeister besorgen und einsetzen. Dann hat der nämlich schon wieder einen Nachschlüssel.

Btw: Weißt du, wer außer dem Hausmeister sonst noch Schlüssel für deine Wohnung hat? Vielleicht Vormieter, deren Verwandte und Freunde, Handwerker… und alle möglichen Leute, die gelegentlich „nach dem Rechten gucken“ wollen. Niemand weiß das, niemand kann es wissen. Deshalb ist erste Tat nach Einzug stets Austausch des Schließzylinders.

Die Vorstrafe des Hausmeisters ist nicht unbedingt Voraussetzung für seinen Beruf, aber daraus kann niemand Honig lecken in Form besonderer Kündigungsmöglichkeiten.

Gruß
Wolfgang

1 Like

Hallo,

den Schließzylinder zu tauschen ist so ziemlich die erste Amtshandlung die man als Mieter einer neuen Wohnung durchführen sollte.
Wer kann einem Mieter schon garantieren, wie viele Schlüssel tatsächlich im Umlauf sind. (Vormieter dem Ex- gegeben, verloren, allzu neugierige Vermieter, Hausmeister ect)

Untermauert zB hiermit:
http://www.mieterbund24.de/haustuerschluessel.html
http://www.mieterverein-bochum.de/mietrecht/ratgeber…
http://www.frag-einen-anwalt.de/Darf-Vermieter-Schlu…

Zum Rest wurde schon genug gesagt.
Wenn di Angst so groß ist, kann man auch noch etwas Geld in die Hand nehmen und die genaue Faktenlage nochmal von einem Fachanwalt für Mietrecht prüfen lassen.

Grüße
Mau

nun dass der Hausmeister einen Schlüssel hat ist vom Vermieter
so gewollt

Das ist gewollt, aber diesen Willen muss man nicht erfüllen.

Wir hatten das, als wir noch eine Wohnung vermieteten, so gehandhabt, dass wir einen Notfallschlüssel in ein Kästchen steckten, das versiegelten und das Siegel unterschreiben ließen.

Der Mieter hätte sich das Kästchen jederzeit anschauen können, zum Auszug bekam er es ungefragt vorgezeigt.
Wenn echt mal dringendes Eingreifen nötig geworden wäre, hätte man nicht die Tür aufbrechen müssen.

Nötig war es jedoch nie.
Umgekehrt hatte der Mieter übrigens auch ein Kästchen für einen Kellerraum von uns, in welchem sich Strom-, Gas- und Wasseranschluss und -zähler befinden.

hi

Wir hatten das, als wir noch eine Wohnung vermieteten, so
gehandhabt, dass wir einen Notfallschlüssel in ein Kästchen
steckten, das versiegelten und das Siegel unterschreiben
ließen.

Und wessen Schlüssel war das? Eurer oder der des Mieters?
Also… hat der Mieter den Schließzylinder ausgetauscht und einen von den zu diesem Zylinder gehörenden Schlüssel in dem Kästchen eingesperrt?

Und was passierte nach dem Auszug eines Mieters? Hat der den Zylinder wieder ausgebaut und der nächste Mieter wieder einen neuen eingebaut?

Gruß
Edith

Moin,

ich weiß, worauf du hinaus willst.
Klar, wir hätten im Voraus vier Kopien machen können, zwei für den Mieter, einen in den Kasten, einen unversiegelten behalten.

Machen wir es kurz:
Das ist ein Schlüssel eines Schließsystems. Kein Vormieter hätte davon Kopien machen können. WIR - mit der Sicherungskarte - aber schon. Nur wären wir dann vertragsbrüchig geworden, denn im Mietvertrag wurde eindeutig beschrieben, dass es drei Schlüssel gibt.

Ich habe mir ehrlich noch nie vorher Geadanken darüber gemacht, was wir hätten machen können, da sowas nie in Frage gekommen wäre.