Nachkarten des Vermieters nach Abnahme?

Hallo ihr klugen Leute,

zu Folgendem hätte ich gerne Eure Meinung:

Ein Mieter hat während 5 Jahren Mietzeit drei Türen + Rahmen in einer Neubau-Wohnung beschädigt.
Der Vermieter hat die Schäden bei der ersten Besichtigung nach Auszug mit dem Mieter zusammen angesehen und Reparatur gefordert.

Der Mieter hat daraufhin die Schäden (Absplitterungen und Kratzer im Furnier) durch Spachteln, Abschleifen und Bekleben mit Selbstklebe-Furnierfolie „unsichtbar“ gemacht (also NICHT alle 3 betroffenen Türen samt Rahmen komplett ersetzen lassen, was weit über 1.500 € gekostet hätte) und dann mit dem Vermieter eine Besichtigung der Reparaturen gemacht, wobei der Vermieter gesagt hat: „Das haben Sie ja ganz geschickt gemacht, damit kann ich leben.“

Einige Wochen später - für die Wohnung wurde inzwischen ein neuer Mieter gefunden - fordert der Vermieter eine Zahlung von 500 € vom Vormieter als Ausgleich für die Schäden an den Türen und will diesen Betrag von der zurückzuzahlenden Kaution abziehen, mit der Begründung:
„Die Türen SIND beschädigt und wurden NICHT komplett erneuert, da ist eine Wertminderung eingetreten, die Sie mir zu ersetzen haben!“
Auf die Replik des Vormieters: „Sie sagten doch, „„damit kann ich leben““?“ sagt der Vermieter:
„Damit habe ich nur meine Anerkennung für Ihre Reparaturbemühungen ausgesprochen, aber nicht auf einen Ersatz für die Wertminderung verzichtet.“

Das erscheint mir etwas wirr.
Was meint ihr dazu?

WB

Auch hallo.

Hallo ihr klugen Leute,

…zuviel der Ehre :wink:

Aber ganz kurz: alles, was nicht schriftlich fixiert wurde, hat im Zweifelsfall keine Beweiskraft. Deswegen macht sich ein Übergabeprotokoll seitens des Vermieters auch so besonders gut: http://www.steuernetz.de/homepages/vv/topthema/tt066… -> Der Vermieter-Tipp

HTH
mfg M.L.

Hallo M.L.

alles, was nicht schriftlich fixiert wurde,
hat im Zweifelsfall keine Beweiskraft.

Ich hörte, dass in diesem Fall der Vermieter bei der Erstbesichtigung ein Protokoll der Schäden angefertigt hat, dass dem Mieter aber noch nicht zur Gegenzeichnung vorgelegt wurde.
Die weitere Besichtigung bei der die Aussage „damit kann ich leben“ fiel, wurde ohne schriftliche Fixierung beendet.
Es besteht also bis jetzt offenbar keine schriftliche „Schuldanerkenntnis“ des Mieters für die von ihm verursachten Schäden bzw. für die vom Vermieter behauptete Wertminderung.

Gruß
WB