Nachmieterklausel - Eigentümer stellt Makler?

Hallöchen.
Ich habe für Meine Praxisräume einen Zeitmietvertrag bis 03/2016 unterzeichnet. (Standartmietvertrag für Einfamilienhäuser)
Die letzten 7 Jahre lief alles super, nun bin ich leider aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage meinen Betrieb aufrecht zu erhalten.
Im Dezember 2012 gab es ein klärendes Gespräch mit dem Eigentümer, der einen Makler beauftragt hat, einen entsprechenden Nachmieter zu suchen.
In den vergangenen 4 Monaten hat der Makler exakt einen Besichtigungstermin vereinbart, was meiner Meinung nach am unattraktiven Exposé und den zusätzlichen 250 Euro Miete liegen dürfte.
Meine Frage ist nun: darf ich mir nicht in Eigenregie einen Nachmieter suchen und zwar zu den Konditionen, die im Mietvertrag stehen?
Eine Nachmieterklausel ist explizit im Mietvertrag niedergeschrieben. („Der Mieter ist berechtigt, den Mietvertrag vorzeitig unter Einhaltung der gesetzlichen Frist zu kündigen, wenn er dem Vermieter mindestens drei wirtschaftlich und persönlich zuverlässige und, soweit erforderlich, zum Bezug der Wohnung berechtigte Ersatzmieter vorschlägt, die bereit sind,in den Mietvertrag für den Rest der Dauer einzutreten.“)
Muss ich damit echt zum Anwalt?

Kann leider nicht helfen

Für mich ist erst mal fraglich, wieso du einen nachmieter benötigst. Kündige doch einfach den vertrag.

Aha, wie mache ich das denn bei einem Vertrag der noch bis 2016 läuft? Jetzt bin ich aber mal gespannt…ich hatte nicht vor das ganze noch 3 jahre auszusitzen.

Für mich ist erst mal fraglich, wieso du einen nachmieter
benötigst. Kündige doch einfach den vertrag.

Ob eine solche vereinarunf rechtswirksam ist, sollte in erwägung gezogen werden!

Die Vereinbarugnen im Mietvertrag sind eindeutig. Sie müssen dann vermeutlich zum Anwalt, wenn der Vermieter sich nicht daran hält.