Nebekosten für privat und Mietgebäude

Hi

Auf einem Grundstück mit umliegenden Garten, stehen zwei Gebäude. Ein Mietshaus und eine Werkstatt. Die Werkstatt wird ausschließlich vom Vermieter (Eigentümer) genutzt. (Der Mieter hat keinen Zugang oder Nutzungsrecht der Werkstatt.)

In der Jahres Nebenkostenabrechnung für den (die) Mieter werden Grundstückssteuer und Versicherung angerechnet, die das gesamte Grundstück. bzw. Gebäude betreffen. Eine genaue Aufteilung, bzw. Abrechnung der Gebäude kann nicht nachgewiesen werden.

Darf das so sein oder muß hier und da nicht etwas weggerechnet werden?

Gruß Nino