Nebenkosten:(

in einem angeblich familienfreundlichem haus leben fünf familien und bekommen vor dem pfingstfest eine mieterhöhung ins haus geflattert von ca 60euro pro familie .,begründung,.nebenkosten wären so hoch,.eine mieterhöhung von 30euro pro whg hat es schon im dezember04 gegeben,
wieviel darf ein vermieter eigentlich im jahr die miete erhöhen und gibts da nicht eine möglichkeit dagegen anzugehen,.?

Hallo,

ein Irrtuim besteht immer wieder darin, dass jemand eine Mieterhöhung erhält und später oder auch gleich eine Erhöhung der Betreibskosten, auch Nebenkosten, genannt und beides als Mieterhöhung betrachtet.

Eine Mieterhöhung wird auf die bisher bestehende Kaltmiete erhoben. Die Mieterhöhung darf innerhalb von drei Jahren nicht mehr als 20 % betragen. Hierbei ist zu beachten, dass die ortsübliche Miete nicht überschritten wird. Die ortsübliche Miete wird vielfach mit Verweis auf einen Mietspiegel nachgewiesen, teilweise auf Vergleichsmieten mehrerer Wohnungen, in Einzelfällen Mietwertgutachten. Ist die Mieterhöhung im Rahmen des Mietspiegel/der ortsüblichen Miete prozentual niedriger als 20 % und will der Vermieter erneut erhöhen, muss er abwarten bis ein Jahr seit der letzten Mieterhöhung verstrichen ist bevor er erneut die Miete erhöhen darf. Rechtlich bedeutet dies, dass der VM vor Ablauf eines Jahres die Miete nicht nur nicht erhöhen darf, sondern er darf nicht einmal vor Ablauf eines Jahres eine neue Mieterhöhung dem Mieter zusenden.

Die Erhöhung der Betriebskosten ist keine Mieterhöhung. Hier erhöhen sich die Vorauszahlungen um den Wert, der durch eine Nachforderung rechnerisch sich als zu gering erwiesen hat. Hat jemand im Jahr eine Nachforderung von 480 € hat der VM das Recht die Vorauszahlungen monatlich um 40 € zu erhöhen. Hierzu noch ein Hinweis. Legt der VM erst nach sechs Monaten nach dem Abrechnungstermin die Abrechnung vor und es bleibt bei den 480 € Nachforderung aus unserem Beispiel kann der VM sogar, da nun nur noch sechs Monate zur Verfügung stehen, auch eine um 80 € erhöhte Vorauszahlung bis zur nächstens Abrechnung verlangen.

Gruss Günter

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