Nebenkosten

In einem alten Mietvertrag sind Nebenkosten aufgezählt,(zb.Wasser-Kanal-Reinigung etc.)aber nicht Grundsteuer und Versicherung.
Kann trotzdem diese Nebenkosten jetzt als gesetzliche Nebenkosten verrechnet werden?

Hallo !

Nein !
Nur was vereinbart wurde.

Es gibt zwar eine Liste der grundsätzlich zulässigen und auf den Mieter umlegbaren Nebenkosten,aber die besagt nur,man kann sie umlegen.
Dazu gehört aber immer die Aufzählung, was im speziellen Vertrag auch gelten soll.

MfG
duck313

Natürlich!!
Gesetzlich (also BGB) ist das die Umlage des Vermieters. Bei ihm ist sie zu verrechnen.

vnA