Nebenkosten - Anwaltsgebühren ohne Mahnung?

Wenn man eine Nebenkostenabrechnung mit Nachzahlung bekommt, diese aber nicht sofort zahlt, kann der (ehemalige) Vermieter dann direkt einen Anwalt beauftragen? Sprich: Ist man ohne vorherige Mahnung durch den Vermieter verpflichtet neben der Nachzahlung auch die Gebühren für den Anwalt zu tragen (Briefkosten, 20 Euro)? Oder ist es ausreichend nur die Nachzahlung zu leisten?

Es kommt darauf an, ob in der Nebenkostenabrechnung ein Fälligkeitstermin genannt wurde. Nach Ablauf dieses Termins kommt der Mieter in Verzug. Wurde kein Termin genannt, dann kommt der Mieter spätestens 30 Tage nach Zugang der Abrechnung in Verzug (§ 286 BGB).

All das gilt nicht, wenn der Mieter berechtigte Einwendungen oder Einreden geltend machen kann.

Wenn man in Verzug gekommen ist, muss dann keine Mahnung erfolgen bevor man zusätzlich die Kosten eines Anwaltes übernehmen muss?

Hallo,

Nein, eine zusätzliche mahnung ist nicht erforderlich!

Michael

Wenn man in Verzug gekommen ist, muss dann keine Mahnung
erfolgen bevor man zusätzlich die Kosten eines Anwaltes
übernehmen muss?

Der wesentliche Zweck einer Mahnung ist, jemanden in Verzug zu setzen, wenn er es noch nicht ist. Wenn der jemand bereits in Verzug ist, muß micht gemahnt werden.

M.