Nebenkosten einbehalten?

Hallo,
Ich hätte mal eine Frage. Und zwar sind wir drei Parteien in einem Haus. Darunter sind auch unsere Vermieter. Leider wird uns die letzte Zeit hier sehr schwer gemacht. Es ist sehr spät immer sehr laut, jedoch nur für kurze Zeit, sodass man keine Polizei rufen könnte. 
Zähler gibt es auch keine. Jetzt meine Frage, kann ich die Nebenkosten einfach einbehalten? Haben wir ein Recht auf Zähler für die letzten Monate? Was können wir gegen sie machen?
Danke für eure Hilfe.
LG Biene 

Hallo!

Zähler für die letzten Monate ? Was soll damit gemeint sein ?

Nebenkosten müssen abgerechnet werden, es sei denn, es ist im Vertrag alles in der Miete enthalten.
Also, was ist vertraglich vereinbart, was steht im Mietvertrag drin ?

MfG
duck313

Hallo, also ich meine damit für die Zeit in der ich noch hier wohne. Einfach nur um meinen Vermietern eins reinzudrücken. Im Vertrag steht nur 140€ Nebenkosten. Aber wofür steht zum Beispiel überhaupt nicht drin.
Danke für deine Hilfe. LG Biene

Hallo,

Einfach nur um meinen Vermietern eins reinzudrücken.

eine sehr erwachsene Art, mit Problemen umzugehen. Und das wegen ein paar lausigen Euros.

Gruß,
Steve

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Morgen,

bis gerade eben wollte ich noch eine Antwort schreiben, da es hier aber nur Geht um Ärger zu verbreiten, bleibe ich die Antwort auf der Frage schuldig.

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Zunächst haben die Neben- oder Betriebskostenvorauszahlungen nichts mit der Miete zu tun.

Und die Miete selbst könnte man nur dann kürzen, wenn ruhestörender Lärm einen Mangel darstellt, der beseitigt verlangt wurde und dennoch fortbesteht.

Gelegentliche, kurze, laustarke Auseinandersetzung oder Türenknallen am Abend wären aber unerheblich und gäben dies nicht her :open_mouth:

Über die umlagefähigen Betriebskosten muss der Vermieter einmal jährlich bzw. alle 12 Monate abrechnen und etwa den Allgemeinstrom-Verbrauch natürlich per Zählerstand beziffern und umlegen.

G imager

Ahnlich wie bei deinem eigenen Stromvertrag ist das eine monatliche Vorauszahlung auf die zu erwartende Jahresabrechnung - und die muss er garnicht begründen :smile:

Und der Vermieter drückt eher dir einen rein, wenn du Zahlungen schuldig bleibst: Von Kautionseinbehalt mit Wiederauffüllungsverlangen über kostenpflichtigen Mahnbescheid oder zahlungsklage bis Negativ-schufa-Eintrag reichen da seine Möglichkeiten :open_mouth:

G imager