Nebenkosten Erhöhung wegen Besuch!

Hallo,
mein Vermieter möchte die Nebenkosten erhöhen weil meine Freundin ca. 2-3 mal die Woche da ist. Da ich aber die anderen Tage bei ihr bin sehe ich das nicht ein. Wer ist im Recht.

Schöne Grüße

Hallo juju86,

es kommt darauf an, was im Mietvertrag geregelt ist.

  • wenn nichts geregelt ist, dann gilt das BGB, § 556 (1). Danach wird über die Wohnfläche abgerechnet,
  • wenn die Abrechnung nach Wohnfläche vereinbart wurde, dann gilt das bis der Vermieter für die nächste Abrechnungsperiode(n) eine andere Regelung schriftlich mitgeteilt hat, BGB § 556 (2),
  • wenn die Abrechnung nach Personenzahl vereinbart wurde, dann sollten Sie mit dem Vermieter klären, wie die Belegung ermittelt werden soll,
  • wenn eine Pauschale vereinbart wurde, dann kann der Vermieter diese schriftlich für die zukünftigen Abrechnungsperioden neu festsetzen…

Auf jeden Fall sollten Sie im Gespräch mit dem Vermieter eine gütliche Einigung suchen.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Hallo,

Erstmal vielen Dank für die schnelle Hilfe.

Ok das kann ich nachvollziehen da ich aber auch einigetage
nicht in der Wohnung bin hebt sich das doch auf? Oder nicht?
Bei Personenzahl vereinbart kann ich doch dann auch nur die Tage angeben wo ich in der Wohnung bin.
Da es sich doch auf hebt also eine Plus minus Null Rechnung.

Gruß Andre

Hallo Andre,
ich habe keine Erfahrung mit der Abrechnung nach Personenzahl, halte sie aber für unzweckmäßig, da nicht genau zu ermitteln ist, wieviele Personentage im Mehrfamilienhaus korrekt sind.
Nach meiner Kenntnis wird bei der Berechnung zugrunde gelegt, daß jede Wohnung mit mindestens (!) einer Person ganzjährig gewertet wird. Darunter geht nichts. Deshalb meine ich, daß Ihre Berechnung mit PlusMinusNull nicht akzeptabel ist. Gewisse Grundkosten fallen auch bei Leerstand an und es wäre anderen Mietern gegenüber ungerecht, wenn ein Mieter ggf. neun Monate nicht im Hause ist (Urlaub, Krankheit, anderweitiger Aufenthalt)dann nur für drei Monate bezahlen würde.
Was an zusätzlichen Personentagen zu berechnen ist, kann m. E. kaum korrekt ermittelt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Hallo, guten Tag
Sie haben keine Wasserzähler?.Hat das Haus mehrere Wohnungen?
Um Recht kann man hier Streiten.
mit freundlichen Grüßen a.g.

Hallo

Ja das Haus hat mehrere Wohnungen und leider wohnt auch der Vermieter mit im Haus. Ich möchte keinen Streit mit ihm nur sehe ich es auch nicht ein mehr zuzahlen obwohl ich die Hälfte der Woche nicht da bin und somit doch eine Plus minus Null angelegenheit und er dürfte die Nebenkosten nicht erhöhen.

Gruß

Hallo, guten Tag
Sie haben keine Wasserzähler?.Hat das Haus mehrere Wohnungen?
Um Recht kann man hier Streiten.
mit freundlichen Grüßen a.g.

Ja ich bin ja die hälfte der Woche bei ihr also gleicht es sich schon aus da ich der Rest der woche nichts verbrauche oder sehe ich das absolut Falsch?

Hallo Andre,

das ist sachlich sicher richtig, wird aber rechtlich nicht durchsetzbar sein. Es hilft nur das klärende Gespräch mit schriftlicher Vereinbarung. Allerdings sollten Sie das nur machen, wenn die Abrechnung laut Mietvertrag nach Personenzahl vereinbart wurde.

Wenn Wohnfläche, Pauschale oder nichts vereinbart wurde als Maßstab für die Abrechnung, dann sollten auch darauf bestehen.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Ja ich bin ja die hälfte der Woche bei ihr also gleicht es
sich schon aus da ich der Rest der woche nichts verbrauche
oder sehe ich das absolut Falsch?

Guten Morgen!
Eine Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlungen muss einen nachvollziehbaren Grund haben. Dies ist hier nicht gegeben.
Nach einer Nabenkostenabrechnung mit einer entsprechend hohen Nachzahlung kann die Vorauszahlung z.B. angepasst werden.
L.G. Jihet

Die einzige Frage ist, was steht im Mietvertrag:
ist der Schlüssel für die Abrechnung dort nach qm oder nach Personenzahl (wenn nicht nach Verbrauch).
Ist Personenzahl dort geschrieben (für Wasser ,Versicherung Treppenhauslicht etc), dann sind Sie an den Vertrag gebunden und eine Anpassung (zu Recht) durch den Vermieter ist Rechtens.
Jede Person erzeugt so ca. für 30 bis 45 euro zusätzlich je Monat Wasser/Abwasserkosten, Licht Flur, Keller, Abfall…
Das kann ja nicht der Rest der Mieter mittragen.

Ist nach Quadratmeter, dann haben Sie Glück. Steht aber, die Wohnung wird an eine Person vermietet, und dann wohnen 2 drin, ist auch eine Anpassung möglich.