Nebenkosten: Grundsteuer & Müllentsorgung

Ein Mieter wohnt in einem Mehrfamilienhaus mit zwei Eingängen und getrennten Hausnummern.
Die Abrechnung der Betriebskosten erfolgt gem. Mietvertrag 50% Wohnfläche und 50% personenbezogen.

Zwei Fragen treten bei der aktuellen Abrechnung auf.

  1. Die Grundsteuer fällt (soweit dem Autor bekannt) objektbezogen, also für das Grundstück an. Hierauf befinden sich zwei Mietobjekte (ein Haus mit zwei Eingängen und getrennten Hausnummern). Darf der Vermieter jetzt in der Betriebskostenabrechnung einfach die Hälfte der Grundsteuer als Gesamtkosten „Grundsteuer“ je Haushälfe hernehmen, oder müsste er eigentlich durch die 50/50-Verteilung die Umlage auch auf die Gesamtwohnfläche beider Eingänge und Gesamtbewohnerzahlt aufstellen?

  2. Für die beiden Häuser steht nur eine Mülltonne zur Verfügung. Die Nebenkostenabrechnung zeigt aber auch hier keine Aufteilung nach Gesamtwohnfläche und Gesamtbewohnerzahl auf, sondern lediglich für die betreffende Haushälfte. Gerade hier ist es mehr als unfair, dass diese Kosten halbiert werden und dann im jeweiligen Haus auf die Bewohner umgelegt werden. Im einen Haus wohnen nur 8 Personen im anderen 16.

Danke für eine Antwort.

Gruß
Christian

Ein Mieter wohnt in einem Mehrfamilienhaus mit zwei Eingängen
und getrennten Hausnummern.
Die Abrechnung der Betriebskosten erfolgt gem. Mietvertrag 50%
Wohnfläche und 50% personenbezogen.

Zwei Fragen treten bei der aktuellen Abrechnung auf.

  1. Die Grundsteuer fällt (soweit dem Autor bekannt)
    objektbezogen, also für das Grundstück an. Hierauf befinden
    sich zwei Mietobjekte (ein Haus mit zwei Eingängen und
    getrennten Hausnummern). Darf der Vermieter jetzt in der
    Betriebskostenabrechnung einfach die Hälfte der Grundsteuer
    als Gesamtkosten „Grundsteuer“ je Haushälfe hernehmen, oder
    müsste er eigentlich durch die 50/50-Verteilung die Umlage
    auch auf die Gesamtwohnfläche beider Eingänge und
    Gesamtbewohnerzahlt aufstellen?

Hallo,

er darf dies auf jeden Fall dann, wenn für beide Gebäude dieselbe Grundsteuer anfällt. Ist dies nicht der Fall, müssen die Kosten ausgegliedert und danach pro Gebäude verteilt werden.

Wenn ich es aber richtig verstehe, ist es ein und dasselbe Gebäude. Lediglich die Wohnungseingangstüren für die einzelen Wohnungen sind unterschedlich und haben zwei verschieden Hausnummern. Es kann dabei sogar vorkommen, dass eine solcheImmobilie beim Vordereingang eine andere Strasse hat als am Hintereingang. Trotzdem darf dann das Gebäude als Einheit gewertet werden.

  1. Für die beiden Häuser steht nur eine Mülltonne zur
    Verfügung. Die Nebenkostenabrechnung zeigt aber auch hier
    keine Aufteilung nach Gesamtwohnfläche und Gesamtbewohnerzahl
    auf, sondern lediglich für die betreffende Haushälfte. Gerade
    hier ist es mehr als unfair, dass diese Kosten halbiert werden
    und dann im jeweiligen Haus auf die Bewohner umgelegt werden.
    Im einen Haus wohnen nur 8 Personen im anderen 16.

Hier müsste der Kostenfaktor 24 Personen berechnet werden. Oder nach der Wohnfläche.

Gruss Günter

Hallo Christian,

bei der Grundsteuer könnte es durchaus möglich sein, dass beide Hausnummern durch das Finanzamt im Einheitwertbescheid als eine einzige wirtschaftliche Einheit bewertet sind. Wenn das so ist, darf die Grundsteuer, die für das Gesamtgebäude nur einmal anfällt, auf die Haushälften 50:50 verteilt werden.

Bei den Müllgebühren kommt es auch ein bisschen darauf an, ob die Kommune nach dem Personen- oder dem Gefäßmaßstab berechnet. Wenn nur die Tonne Gebühren kostet, so halte ich eine Halbierung der Kosten auch für gerechtfertigt. Wenn sie nach Gewicht abrechnet ebenso. Nur bei der Erhebung nach Personen wäre die Umlage nach Personen der elegantere Weg.

Ich empfehle, mal mit dem Vermieter zu sprechen.

Gruß Piri

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