Ein Mieter wohnt in einem Mehrfamilienhaus mit zwei Eingängen und getrennten Hausnummern.
Die Abrechnung der Betriebskosten erfolgt gem. Mietvertrag 50% Wohnfläche und 50% personenbezogen.
Zwei Fragen treten bei der aktuellen Abrechnung auf.
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Die Grundsteuer fällt (soweit dem Autor bekannt) objektbezogen, also für das Grundstück an. Hierauf befinden sich zwei Mietobjekte (ein Haus mit zwei Eingängen und getrennten Hausnummern). Darf der Vermieter jetzt in der Betriebskostenabrechnung einfach die Hälfte der Grundsteuer als Gesamtkosten „Grundsteuer“ je Haushälfe hernehmen, oder müsste er eigentlich durch die 50/50-Verteilung die Umlage auch auf die Gesamtwohnfläche beider Eingänge und Gesamtbewohnerzahlt aufstellen?
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Für die beiden Häuser steht nur eine Mülltonne zur Verfügung. Die Nebenkostenabrechnung zeigt aber auch hier keine Aufteilung nach Gesamtwohnfläche und Gesamtbewohnerzahl auf, sondern lediglich für die betreffende Haushälfte. Gerade hier ist es mehr als unfair, dass diese Kosten halbiert werden und dann im jeweiligen Haus auf die Bewohner umgelegt werden. Im einen Haus wohnen nur 8 Personen im anderen 16.
Danke für eine Antwort.
Gruß
Christian