Das ist tatsächlich richtig. Zumindest gelten bei mündlichen
Mietverträgen die Vorschriften des BGB, welche die Zahlung von
Nebenkosten nicht vorsehen. Siehe als Quelle z.B.
http://www.mieterbund.de/recht/main_recht_mietvertra…
Ja, aber der (gut beratene) Vermieter wird natürlich behaupten,
die Zahlung von Nebenkosten sei mündlich vereinbart worden.
Und wenn ein Mieter 24 Monate lang ohne Murren gezahlt hat,
dann hat er damit gar nicht so schlechte Karten.
Es ist nämlich ein Unterschied, ob ein Mieter nach
24 Monaten erfährt:
- diese Regelung im Mietvertrag ist nichtig, nur ich wusste das nicht
ODER
ob er nach 24 Monaten erfährt:
- Ach, ich hätte mich gar nicht auf diese Vereinbartung einlassen müssen
P.S.: Das soll keine versteckte Unterstellung an irgend einen Mieter sein, er wolle sich nicht mehr an Vereinbarungen erinnern.
Ich will nur darauf hinweisen, dass auch der Vermieter
gute Argumente hat, weiter auf der Zahlung zu bestehen.