Nebenkosten ohne Mietvertrag?

Hallo.

Wenn ein Mieter eine Wohnung ohne Mietvertrag bewohnt und die
nebenkosten welche der Vermieter in rechnung stellt zahlt, kann der
Mieter die bereits gezahlten Nebenkosten zurueckverlangen, wenn er
nach ca. 2 Jahren erfaehrt das ohne einen Mietvertrag keine
Nebenkosten zusaetzlich zur Miete gezahlt werden muessen?

Gruss Flo

Auch hallo.

Wenn ein Mieter eine Wohnung ohne Mietvertrag bewohnt :und die
nebenkosten, welche der Vermieter in rechnung stellt :zahlt,
kann der
Mieter die bereits gezahlten Nebenkosten :zurueckverlangen,
wenn er
nach ca. 2 Jahren erfaehrt das ohne einen Mietvertrag :keine
Nebenkosten zusaetzlich zur Miete gezahlt werden :muessen?

Das ist tatsächlich richtig. Zumindest gelten bei mündlichen Mietverträgen die Vorschriften des BGB, welche die Zahlung von Nebenkosten nicht vorsehen. Siehe als Quelle z.B. http://www.mieterbund.de/recht/main_recht_mietvertra…

mfg M.L.

Das ist tatsächlich richtig. Zumindest gelten bei mündlichen
Mietverträgen die Vorschriften des BGB, welche die Zahlung von
Nebenkosten nicht vorsehen. Siehe als Quelle z.B.
http://www.mieterbund.de/recht/main_recht_mietvertra…

Ja, aber der (gut beratene) Vermieter wird natürlich behaupten,
die Zahlung von Nebenkosten sei mündlich vereinbart worden.
Und wenn ein Mieter 24 Monate lang ohne Murren gezahlt hat,
dann hat er damit gar nicht so schlechte Karten.

Es ist nämlich ein Unterschied, ob ein Mieter nach
24 Monaten erfährt:

  • diese Regelung im Mietvertrag ist nichtig, nur ich wusste das nicht
    ODER

ob er nach 24 Monaten erfährt:

  • Ach, ich hätte mich gar nicht auf diese Vereinbartung einlassen müssen

P.S.: Das soll keine versteckte Unterstellung an irgend einen Mieter sein, er wolle sich nicht mehr an Vereinbarungen erinnern.
Ich will nur darauf hinweisen, dass auch der Vermieter
gute Argumente hat, weiter auf der Zahlung zu bestehen.

Hallo nochmal.

Ja, aber der (gut beratene) Vermieter wird natürlich
behaupten,
die Zahlung von Nebenkosten sei mündlich vereinbart :worden.

Um das Kind beim Namen zu nennen: „fehlende Betriebskostenvereinbarung“
Kurzfassung: aus der reibungslosen Zahlung der Nebenkosten leitet sich eine stillschweigende Vertragserweiterung ab. Siehe auch http://www.steuernetz.de/homepages/vv/vvlexikon/b9.html
Allerdings werden dort erst Fälle ab 4 Jahren Zahlung betrachtet… Unter derselben Seite war auch so ein aussagekräftiger (& kostenpflichtiger) Artikel, warum die Zahlung von Nebenkosten schriftlich vereinbart werden sollte :wink:

mfg M.L.

Um das Kind beim Namen zu nennen: „fehlende
Betriebskostenvereinbarung“
Kurzfassung: aus der reibungslosen Zahlung der Nebenkosten
leitet sich eine stillschweigende Vertragserweiterung ab.

Nein, um eine Vertragserweiterung geht es gerade NICHT.
Was Du schilderst ist der Fall:

Schriftlich wurde X vereinbart, Mieter hat aber jahrelang Y
bezahlt. Ist nun vielleicht NACHTRÄGLICH Y vereinbart?

Worauf ich hinaus will:
Da es keine schriftliche Vereinbarung gibt, wird der
Vermieter behaupten können: Y war VON ANFANG an vereinbart.
Und dafür wären 24 Teilzahlungen ein ziemlich gutes Argument.