Nebenkosten Rückwirkend Nachzahlen

Guten Tag,

hier meine Frage:

ein Vermieter informiert seinen Mieter , dass seit Einzug in die Wohnung
der VerMieter (ende 2007) die Nebenkosten (Müllabfuhr, Versicherung
etc… - nicht Wasser/Heizkosten)vergessen hat sie in
Rechnung zu stellen.

Nun möchte der Vermieter einen Nachzahlung von unbekannter Höhe (den
Betrag wird der Vermeter noch nennen) vom Mieter für die Vergessenen Nebenkosten

D

Meine Frage, muß man die Nebenkosten nun nachzahlen ?

Im Mietvertrag des Mieters steht unter Nebenkosten nur Wasser/Heizkosten.

Hallo,

für die Erstellung der NK-Abrechnung hat der Vermieter Zeit, bis das Jahr, das dem Mietjahr folgt, vorbei ist. Sprich, für 2007 muss die NK-Rechnung spätestens Ende 2008 beim Mieter zugegangen sein. Ausnahme: Dem Vermieter war es ohne eigenes Verschulden nicht möglich, die Rechnung zu erstellen .
Da der Vermieter es hier einfach vergessen hat, darf er für 2007 keine Nachzahlung verlangen.

Ralph

Zeitlich käme es schon noch hin, dass der VM Nebenkosten für 2008 abrechnet, ABER was nicht im Vertrag aufgeführt ist, kann er auch nicht berechnen - auch in Zukunft nicht.
Hier sollte der Mieter aber noch einmal ganz genau hinschauen, ob da nicht ein Hinweis auf die Betriebskostenverordnung erwähnt wird.

Gruß!

Horst

Da es aber wohl um die Nebenkostenabrechnung 2008 geht denn Ende 2007 war erst der Einzug, kommt es durchaus noch hin.

Gruss HighQ

Zitat aus dem Mietvertrag:

„Für Art und Umfang der Betriebskosten ist die Anlage 3 zu § 27 abs. 1 Zweite Betriebskosten verordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung maßgebend“

Heißt das jetzt für den Mieter, dass er für 2008 die Betriebskosten nachzahlen muß.

Nicht aber für 2007, da diese zum 31.12.2008 abgelaufen sind ??

Ja.

Gruß!

Horst