Nebenkosten - von pro m² auf pro Person?

Hallo!

Gibt es eine Möglichkeit bei lfd. Mietvertrag eine Umstellung der Nebenkostenabrechnung (bspw. Wasser, Öl) von pro m² auf pro Person vorzunehmen (wenn die Mietparteien sich von der Größe stark unterscheiden)?

Dankeschön
Steffi

Hi, wenn d. VM mit zieht geht es. Beim Öl macht das aber keinen Sinn. Beim Wasser hingegen schon.
MfG ramses90.

Hallo,
mit Öl wird wohl die Heizung gemeint sein. Da ist es in der Regel nicht erlaubt nach etwas anderem als Verbrauch und/oder Fläche abzurechnen.

Cu Rene

Hi, genau, ich hätte Heizöl schreiben sollen.
MfG ramses90.

Guten Morgen,

vielen Dank für eure Antworten!

Angenommen es handele sich um eine 6 köpfige Familie + 1 Untermieter im Gegensatz zu einem 2personen Haushalt:

Selbst der Verbrauch von Heizöl unterscheidet sich doch wesentlich - auch bei annähernd gleicher Wohnfläche, werden doch bei der Familie mehr Zimmer geheizt (allein 4 KinderZi).

Es besteht also nur die Möglichkeit, um eine fairere Abrechnungsgrundlage für Heizöl zu erhalten, eine Abrechnung nach Verbrauch?

  • Gibt es irgendeinen Anspruch darauf die Regelung im Mietvertrag zu ändern (auch in Hinsicht auf Wasser)?

  • gibt es auch Abrechnung pro Person (Heizöl/ Wasser)?

  • Was für Geräte benötigt man um den Verbrauch zu messen/ werden die (Anschaffungs)kosten komplett auf Nebenkosten umgelegt?

So, jetzt noch eine Frage zu einer Untermieterin der einen Mietpartei. Wie müsste sich das auf den Mietvertrag/ Nebenkostenabrechnung der anderen Partei auswirken?

Ist ganz schön viel diesmal, vorab schon einmal danke für eure Hilfe!

Steffi

Das was im Mietvertrag drin steht ist erst einmal bindend.
Steht dort also, das Wasser nach m² Wfl abgerechnet wird, ist das so. Eine Einseitige Änderung kann der Vermieter nicht vornehmen, und ein Anspruch auf Änderung hat der Mieter in der Regel nicht.

ABER: Liegt hier eine sogenannte Unbilligkeit vor, kann der Vermieter vor einem neuen Abrechnungszeitraum die Mieter anschreiben, eine Änderung erklären, und darum bitten dass alle Mieter zustimmen sollten. Geschieht dies, kann der Umlageschlüssel geändert werden. Sagt nur einer NEIN, WILL ICH NICHT, wirds problematisch, weil Vertrag ist Vertrag.

Zum Thema ÖL ist zu sagen, das Öl weder nach Personen noch nach Wohnfläche abgerechnet wird. Hier gilt ZWINGEND die Heizkostenverordnung (HeizKV)- zu finden und Nachzulesen im Internet

In einem Zweifamilienhaus sieht jedoch die Lage für eine Abrechnung nach HeizKV etwas anders aus.

Hi, Gruß wird hier auch mal gerne gelesen…

Das was im Mietvertrag drin steht ist erst einmal bindend.
Steht dort also, das Wasser nach m² Wfl abgerechnet wird, ist
das so. Eine Einseitige Änderung kann der Vermieter nicht
vornehmen, und ein Anspruch auf Änderung hat der Mieter in der
Regel nicht.

ABER: Liegt hier eine sogenannte Unbilligkeit vor, kann der
Vermieter vor einem neuen Abrechnungszeitraum die Mieter
anschreiben, eine Änderung erklären, und darum bitten dass
alle Mieter zustimmen sollten. Geschieht dies, kann der
Umlageschlüssel geändert werden. Sagt nur einer NEIN, WILL ICH
NICHT, wirds problematisch, weil Vertrag ist Vertrag.

Hmm, bei Neueinbau von Wasseruhren kann ganz unkompliziert auf Verbrauch von Wasser/Abwasser der Verteilerschlüssel geändert werden.

Da kann der M lange nein sagen, es wird nichts nützen…

vlg MC