Nebenkosten zahlen trotz vorzeitigem Auszug

Hallo,

ein Mieter ist vertraglich bis Oktober incl. zur Zahlung der Miete verpflichtet. Die neue Wohnung wir bereits Mitte September bezogen.

Bei einem Abschlussgespräch in freundlicher Atmosphäre sagt der Vermieter auf Nachfrage zu, „ja gut, die Nebenkosten müssen sie nur bis September incl. zahlen“.

Nun kommt die Nebenkostenabrechnung, in der auch der Oktober noch voll angerechnet wird. Der Vermieter kann sich an keine Abmachung mehr erinnern.

Muss der Mieter nun auch den Oktober anteilig mit zahlen? Vertraglich vereinbart ist dies, mündlich wurde jedoch - zugegebenermaßen in lockerer Art und Weise - eine andere Vereinbarung getroffen.

Vielen Dank für eure Meinungen!

Hallo,

Hallo

Muss der Mieter nun auch den Oktober anteilig mit zahlen?
Vertraglich vereinbart ist dies, mündlich wurde jedoch -
zugegebenermaßen in lockerer Art und Weise - eine andere
Vereinbarung getroffen.

Schwer, meist steht in den Vetrträgen das mündliche Absprachen keinen Wert haben. Ebenso wird es u.U. schwer diese Aussage zu beweisen.

Vielen Dank für eure Meinungen!

Grüße

Hallo

er ist noch bis Okober Mieter und Gebäudeversicherung und anderere dauernde NKs lösen sich ja nicht für einen Monat in Luft auf. Alles andere ist nur Kulanz. Der VM hat recht.

Wallfower

VM hat nicht recht
Hallo,

Luft auf. Alles andere ist nur Kulanz. Der VM hat recht.

wenn, wie in diesem Fall, eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde ist der VM selbstverständlich im Unrecht und die Erfüllung einer Vereinbarung hat nichts mit Kulanz zu tun.

Wurde vereinbart, dass die Nebenkosten nur bis zum Datum X zu zahlen sind, gilt dies natürlich und kann nicht vom Vermieter einseitig aufgehoben werden.

Gruß

S.J.

…vielleicht doch

Wurde vereinbart, dass die Nebenkosten nur bis zum Datum X zu
zahlen sind, gilt dies natürlich und kann nicht vom Vermieter
einseitig aufgehoben werden.

…ich denke hier handelt es sich (wie so oft) um ein mißverständniss welches der kommunikation geschuldet ist…

meiner meinung hat der vermieter gemeint: es ist nicht nötig die NK-vorauszahlungen zu leisten, da in dem monat einfach deutlich weniger anfällt (nur grundgebühren und versicherungen), dass aber gleichwohl der monat noch mitgerechnet wird… (was auch völlig korrekt ist)

gruß
ad

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Hallo

hier handelt es sich um einen Denkfehler.

Der Vermieter meinte mit Sicherheit die monatliche Vorauszahlung.
Und da ab Mitte September keine Verbräuche mehr stattgefunden haben (Heizung, Wasser etc) ist man als Vermieter eben kulant und nimmt dann einen Monat nur die Kaltmiete.

Der Betrag wird nicht so erheblich sein, dass es sich lohnt hier eine Klage anzustrengen.

Man sollte eben immer genau nachfragen.

Gruß