Nebenkostenabrechnung

Hallo zusammen,

Folgende Situation:

Ein Mieter zieht am 15.11.2011 in die neue Wohnung ein. Der Vermieter rechnet per 31.05.2012 die Nebenkosten in einer Abrechnung ab wie folgt:

15.11.2011-31.12.2011
01.01.-31.12.2012

Meiner Meinung nach darf er doch nicht im Voraus abrechnen, oder?
Zudem wird Heizöl abgerechnet für den Zeitraum 01.06.11-31.05.2012, Nutzungszeitraum 15.11.2011-31.05.2012 aber der Faktor für die Grundkosten wird ab 01.06.2011 berechnet. Darf er das? Bei Einzug wurden auch nicht die Zähler abgelesen.

Versicherungen, dürfen die direkt auf die Mietparteien aufgeteilt werden oder geht es hier nach der Wohnfläche?

Über Rückmeldungen würde ich mich sehr freuen und bedanke mich jetzt schon.

Viele Grüße,

Carolina79

Hallo, der Vermieter hat das Jahr 2011 am 31.05.2012 abgerechnet und Ihren Anteil (6 Wochen) berücksichtigt, das ist in Ordnung. Das Jahr 2012 kann er frühestens am 01.01.2013 abrechnen.
Das Heizöl wird hier von Juni bis Juni berechnet (ist ok), im Sommer werden wegen niedriger Heizölpreise die Tanks befüllt.
Wie Versicherungen (und auch andere Nebenkosten) auf die Mieter umgelegt werden, steht in Ihrem Mietvertrag. Üblicherweise werden Versicherungskosten nach qm umgelegt nach der Formel (Gesamtversicherungskosten geteilt durch Gesamtqm mal Ihre Wohnfläche in qm)= Ihr Anteil.-
Gruß, Achim

Tut mir leid, zu der Frage kann ich keine Aussage treffen.

Eklis64

Hallo Carolina,

Diese Nebenkostenabrechnung ist eventuell fehlerhaft.
Da es schwer ist, zu beurteilen, was tatsächlich in die Berechnung eingeflossen ist, (hat er mit der Gradtagtabelle gearbeitet und ev. nur Ihren Anteil einfließen lassen? Die Grundkosten richten sich nach der qm-Zahl der Wohnung und müssen ebenfalls nur auf die tatsächliche Mietzeit bezogen sein.) kann ich nur die Empfehlung geben, den örtlichen Mieterschutzverein aufzusuchen und Einspruch einzulegen. Natürlich erst nach einem freundlich-fragendem Gespräch mit dem Vermieter, der Ihnen die NKA sorgsam erklären sollte.

Gruß

Mary

Hallo Carolina79,
leider konnte ich bedingt durch Arbeitsüberlastung nicht sofort antworten.

  1. Es müssen zwei Abrechnungen vom Vermieter erstellt werden.
  2. Versicherungen dürfen pro Wohneinheit abgerechnet werden, jedoch im Mietvertrag sollte stehen, wie diese Nebenkosten abgerechnet werden!
  3. Heizkosten ist ein umfangreiches und vielfältiges Thema. Darüber gibt es jede Menge Abhandlungen, vor allem im Internet!
  • Wenn keine Zählerstände bei Mieteintritt abgelesen wurden, ist aus meiner Sicht auch die Berechnung nicht in Ordnung.
  • Ich empfehle die Abrechnung aus den o.g. Gründen schriftlich zurückzuweisen und sich den Eingang des Schreibens bestätigen zu lassen.
  • Weiter gehen sie besser zu einer Verbraucherzentrale, zu einem Mieterverein oder zu einem Rechtsanwalt und lassen sich beraten.
  • Im Internet unter dem Stichwort „Heizkostenabrechnung“ nachlesen.
    Beste Grüße
    Kocki

Hallo Carolina79,
also der Vermieter darf grundsätzlich NUR für die zurückliegende Zeit die NK-Abrechnung machen, er darf niemals im Voraus eine Abrechnung machen und Geld nachverlangen!! (Wobei es ja „Vorverlangen“ wäre!!)

Wieso wurden die Zählerstände nicht abgelesen?? (Strom, Gas, Wasser ist absolute Pflicht für den Vermieter das abzulesen. Das riecht für mich gegen den Wind, ehrlich!!) Außerdem mußt Du doch die Zählerstände an die Wasserwerke/Stromanbieter etc. geben, damit die das richtige für Dich berechnen können. Oje…

Also bei Versicherungen ist das so eine Sache…
je nach dem wie groß das Haus ist, wieviele Personen dort leben und wie groß jede Wohnung ist kann der Vermieter festlegen wie er das rechen will.
Allerdings nur einmal und nur so wie alle Mieter dem auch zustimmen!
Bei einem kleinen Haus ist es meistens nach QM, weil das gerechter ist, bei einem größeren Haus meistens nach der Anzahl der Wohneinheiten.

Aber generell für NK-Abrechnungen gilt der Abrechnungszeitraum 1.1. - 31.12. des Jahres, das ist gesetzlich so festgeschrieben.
Na, das wird ja noch lustig werden, wenn das schon am Anfang passiert. Ich wünsche Dir alles Gute. Hase1